Aufhebungsvertrag oder Kündigung? Entscheiden Sie sorgsam

von Andreas Traub

April 11, 2023


Sie haben unerwartet eine Kündigung von Ihrem Arbeitgeber erhalten und fragen sich jetzt, welche Möglichkeiten Ihnen bleiben? Ob Sie die Kündigung akzeptieren oder einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Erfahren Sie hier mehr über die Vor- und Nachteile beider Optionen oder lassen Sie sich direkt von Rechtsanwalt Traub in Ihrer persönlichen Lage beraten.

Vorteile eines Aufhebungsvertrages

In Situationen, in welchen das Arbeitsverhältnis durch den Arbeitgeber beendet wird, bietet dieser dem Arbeitnehmer häufig einen sogenannten Aufhebungsvertrag an. Damit wird das Arbeitsverhältnis offiziell beendet.

Viele Arbeitnehmer stellen sich die Frage, ob ein Aufhebungsvertrag einer direkten Kündigung vorgezogen werden sollte. Mit einem Aufhebungsvertrag, welcher nur einvernehmlich ausgestellt werden kann, sind oftmals Zugeständnisse durch den Arbeitgeber möglich.

Sowohl eine einmalige Abfindung als auch ein Entgegenkommen des Arbeitgebers durch ein flexibles Ausscheiden aus dem Unternehmen, eine bezahlte Freistellung oder beispielsweise ein positiv ausgestelltes Arbeitszeugnis sind Möglichkeiten im Zusammenhang mit einem Aufhebungsvertrag.

Vorteil 1: Hohe Abfindungssummen

Bei einem Aufhebungsvertrag haben Sie als Arbeitnehmer gute Chancen, eine nicht unerhebliche Summe als Abfindung im Zusammenhang mit einem Aufhebungsvertrag zu erhalten. Die Begründung liegt darin, dass Ihrem Arbeitgeber einzig eine Kündigung als Alternative bleibt. Durch den arbeitnehmerfreundlichen Kündigungsschutz muss er fürchten, dass es zu einem Rechtsstreit kommt und die Kündigung für unwirksam erklärt wird.

Mit einem Aufhebungsvertrag haben Sie als Arbeitnehmer keinen weiteren Anspruch auf eine gerichtliche Entscheidung. Der Vertrag regelt das klare Ende des Beschäftigungsverhältnisses, der Arbeitgeber muss in diesem Fall keine Angst vor rechtlichen Schritten haben. Diese Gewissheit führt dazu, dass viele Unternehmen dazu bereit sind, eine recht hohe Abfindung an die Beschäftigten zu bezahlen.

Vorteil 2: Flexibles Ausscheiden möglich

Ein weiterer Vorteil eines Aufhebungsvertrags besteht in der Option, das Datum für das Ausscheiden aus dem Unternehmen flexibel wählen zu können. Durch einen Aufhebungsvertrag werden die gesetzlichen Kündigungsfristen außer Kraft gesetzt. Sie können in Abstimmung mit Ihrem Chef aushandeln, ob Sie die Firma direkt oder zu einem späteren Zeitpunkt verlassen möchten.

Allerdings sollten Sie unbedingt auf die Kündigungsfrist im Aufhebungsvertrag achten. Halten Sie diese nicht ein, kann es zu Problemen bei der Auszahlung von Ihrem Arbeitslosengeld durch die Agentur für Arbeit kommen.

Vorteil 3: Bezahlte Freistellung durch den Arbeitgeber

In einigen Fällen können Sie eine bezahlte Freistellung aushandeln. Bei einer bezahlten Freistellung erhalten Sie weiterhin Ihren Lohn, müssen allerdings nicht mehr zur Arbeit erscheinen.

Häufig kommt solch ein Fall vor, wenn der Arbeitgeber daran interessiert ist, dass Sie als Arbeitnehmer nicht mehr in das Unternehmen kommen. Mögliche Szenarien sind Mobbing am Arbeitsplatz, Verletzung der Schweigepflicht oder der Verrat wichtiger Geschäftsgeheimnisse.

Auch in Fällen, in denen Sie als Arbeitnehmer -nach einer Arbeitgeberkündigung- mit einer Kündigungsschutzklage drohen, stimmt der Arbeitgeber häufig einer bezahlten Freistellung zu.

Vorteil 4: Klare Regelungen

In einem Aufhebungsvertrag können sämtliche Regelungen klar definiert werden, welche für Arbeitgeber und Arbeitnehmer von Bedeutung sind. Beispielsweise können Sie darin festhalten, wie viel Resturlaub Ihnen noch zusteht und ob Überstunden ausbezahlt werden sollen.


Als Arbeitnehmer sind Sie auf der sicheren Seite, wenn diese Informationen schriftlich fixiert werden. Mit der Unterschrift unter dem Aufhebungsvertrag müssen Sie sich keine weiteren Gedanken über diese Punkte machen.

Vorteil 5: Positiver Einfluss auf das Arbeitszeugnis

Arbeitszeugnisse sind wichtige Dokumente und sollten daher stets positiv ausfallen. Mit einem Aufhebungsvertrag können Sie die Gestaltung des Arbeitszeugnisses mit beeinflussen. Indem Sie zu einer einvernehmlichen Einigung gefunden haben, fällt das Zeugnis in der Regel positiver aus. In einigen Fällen können Sie auch über den Text und Inhalt verhandeln und mitgestalten.

Vor allem für Mitarbeiter, die noch keine neue Arbeitsstelle gefunden haben, ist ein positives Zeugnis von großer Bedeutung, da es die Chancen auf eine Einstellung deutlich erhöht.

Vorteil 6: Lebenslauf ohne fristlose Kündigung

Besteht die Wahrscheinlichkeit, dass der Arbeitsvertrag fristlos oder verhaltensbedingt gekündigt wird, sollten Sie darauf achten, dass Sie einen Aufhebungsvertrag aushandeln. In einem Lebenslauf ist ein Aufhebungsvertrag wesentlich positiver als eine fristlose Kündigung.


Eine fristlose Kündigung ist in einem Werdegang unbedingt zu vermeiden, da diese die Chancen auf dem Arbeitsmarkt deutlich verschlechtert. Indem Sie sich auf einen Aufhebungsvertrag einigen, müssen die Kündigungsgründe nicht detailliert im Lebenslauf angegeben werden.

Vorteil 7: Kein langwieriges Gerichtsverfahren

Ein Aufhebungsvertrag ist für beide Parteien von Vorteil, da damit ein Rechtsstreit vor Gericht vermieden wird.

Die meisten Arbeitgeber fürchten ein langes Verfahren vor Gericht. Auch Sie als Arbeitnehmer müssen keinen riskanten Rechtsstreit durchstehen, sondern können das Arbeitsverhältnis schnell und unkompliziert beenden. Auch wenn ein Kündigungsschutzprozess oft positiv für Sie als Arbeitnehmer ausgeht, müssen Sie dennoch damit rechnen, dass ein Gericht auch zugunsten des Unternehmens entscheiden kann.


Zusätzlich müssen Sie für die Anwaltskosten aufkommen. Mit einer Aufhebungsvereinbarung vermeiden Sie diesen Stress und können sich voll und ganz auf eine neue Arbeitsstelle konzentrieren.

Mögliche Nachteile eines Aufhebungsvertrags

Auch wenn ein Aufhebungsvertrag viele positive Aspekte für den Arbeitnehmer bereithält, sind auch einige Nachteile zu berücksichtigen. Als Arbeitnehmer haben Sie einen relativ großen Verhandlungsspielraum, jedoch sollten unbedingt die Vorteile und die Nachteile miteinander verglichen werden.

Als negativen Aspekt sollten Sie bedenken, dass Sie keinen Kündigungsschutz mehr genießen und es zu Problemen mit dem Arbeitslosengeld kommen kann. Letztendlich muss im Einzelfall entschieden werden, ob die positiven Punkte überwiegen.

Nachteil 1: Verzögerung und Sperrzeit beim Arbeitslosengeld

Verzögerung der Auszahlung:

Vorsicht ist hinsichtlich der Auszahlung von Arbeitslosengeld geboten. Lösen Sie Ihren Arbeitsvertrag durch einen Aufhebungsvertrag mit einer Abfindung auf, ehe die reguläre Kündigungsfrist endet, verschiebt sich der Anspruch auf die Zahlung des Arbeitslosengeldes nach hinten. Der Anspruch ruht in dieser Zeit bis zum Zeitpunkt in dem Ihre ordentliche Kündigungsfrist abgelaufen wäre.

Hier gilt es genau zu prüfen, ab wann Sie Arbeitslosengeld trotz eines Aufhebungsvertrages beziehen können. Im schlechtesten Fall können durch die Kündigungsfrist, Ihr Alter und die Dauer der Betriebszugehörigkeit bis zu 60 Prozent der Abfindungssumme verloren gehen.

Verhängen einer Sperrzeit:

In der Regel erhalten Arbeitnehmer umgehend nach Erhalt einer personen- oder betriebsbedingten Kündigung Anspruch auf das Arbeitslosengeld I. Handelt es sich dagegen um eine Eigenkündigung, wird durch die Agentur für Arbeit eine Sperrzeit verhängt. In der Regel beträgt der Zeitraum, in welchem kein Arbeitslosengeld ausbezahlt wird, 12 Wochen.

Nachteil 2: Kein Kündigungsschutz

In dem Moment, in dem Sie einem Aufhebungsvertrag zustimmen, geht Ihr Kündigungsschutz verloren. Das bedeutet, dass Sie in diesem Fall auch keine Kündigungsschutzklage bei einem Arbeitsgericht mehr einreichen können. Ein Aufhebungsvertrag sorgt für die endgültige Beendigung des Arbeitsverhältnisses und kann nicht zurückgezogen werden.

Nachteil 3: Kein Beistand durch den Betriebsrat

In Unternehmen, in welchen ein Betriebsrat existiert, muss dieser bei einer klassischen Kündigung durch den Arbeitgeber informiert werden. Der Betriebsrat steht immer auf Ihrer Seite und kann Sie bei einer Kündigung unterstützen. Wird ein Aufhebungsvertrag abgeschlossen, muss Ihr Arbeitgeber den Betriebsrat nicht informieren und Sie erhalten keinen Beistand im Rahmen der Kündigung.

Nachteil 4: Die Abgeltungsklausel

Ein weiterer Nachteil bei einem Aufhebungsvertrag ist die Möglichkeit einer sogenannten Abgeltungsklausel. Häufig wird diese in einer Art und Weise formuliert, dass Sie diese unbemerkt unterschreiben.


Die Klausel beinhaltet die Zustimmung, dass auf jegliche Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verzichtet werden, sofern diese nicht explizit im Aufhebungsvertrag aufgeführt werden. In diesem Fall verzichten Sie unfreiwillig auf Leistungen, die Ihnen zustehen.

Die Vorteile einer möglichen Kündigung

Auf den ersten Blick erscheint ein Aufhebungsvertrag durch die zahlreichen Vorteile bei der Frage "Aufhebungsvertrag oder Kündigung?" die bessere Wahl darzustellen. Es kann jedoch durchaus für Sie zum Vorteil sein, einen entsprechenden Vertrag abzulehnen und auf eine Kündigung zu bestehen.

Vermeidung der Kündigung

Indem Sie einem Aufhebungsvertrag nicht zustimmen, muss Ihnen der Arbeitgeber kündigen. Um Ihnen eine Kündigung überreichen zu können, muss er einen Grund vorweisen können. Es besteht die Möglichkeit, dass er das Beschäftigungsverhältnis aus betrieblichen, verhaltensbedingten oder persönlichen Gründen beendet. Ist Ihr Arbeitgeber unsicher, haben Sie je nach Situation die Chance, die Kündigung, beispielsweise durch ein klärendes Gespräch, zu vermeiden.

Erhalt von Verzugslohn

Sofern der Arbeitgeber das Beschäftigungsverhältnis beenden möchte, sich aber nicht auf einen Aufhebungsvertrag einlässt, muss er ohne Grund kündigen. In diesem Fall können Sie vor Gericht gehen. Die Dauer bis zum Prozess ist meist länger als der Zeitraum der Frist für die Kündigungsdauer. So lange müssen Sie i.d.R. nicht auf der Arbeitsstelle erscheinen, erhalten jedoch den kompletten Lohn bis zur gerichtlichen Entscheidung als Verzugslohn, sollten Sie den Fall vor Gericht gewinnen.

Höhere Abfindung

Für den Fall, dass Sie vor Gericht gewinnen, Ihr Arbeitgeber aber nach wie vor auf das Beenden des Arbeitsverhältnisses besteht, können Sie meistens eine höhere Abfindung aushandeln. Rein rechtlich muss Sie das Unternehmen weiter beschäftigen, wenn Sie den Prozess gewonnen haben. In dieser Position haben Sie gute Verhandlungs-Chancen.

Kontaktieren Sie einen Anwalt

Die Frage, ob Aufhebungsvertrag oder Kündigung für Sie besser ist, ist nicht einfach zu klären und kommt immer auf den Einzelfall an. Auf jeden Fall sollten Sie in solch einer Situation einen Anwalt für Arbeitsrecht kontaktieren. Er kennt sich bestens aus und kann Sie optimal beraten. Vor allem, wenn Ihr Chef Ihnen aus einem der nachfolgenden Gründe kündigt, sollten Sie unbedingt den fachlichen Rat durch einen Experten einholen:

  • fristlose Kündigung
  • betriebsbedingte Kündigung
  • verhaltensbedingte Kündigung
  • Kündigung aufgrund von Krankheit
  • Schwangerschaft und Elternzeit
  • Schwerbehinderung
  • Kündigung während der Ausbildung
  • Betriebsrat

Ein Anwalt berät Sie, ob eine Kündigung oder ein Aufhebungsvertrag die bessere Option darstellt. Bei letzterem Fall weiß er genau, welche Punkte in einem Aufhebungsvertrag aufgelistet gehören und bei welchen Formulierungen der Arbeitgeberseite Sie aufpassen müssen.

Ihr erfahrener Rechtsanwalt steht auf Ihrer Seite

Andreas Traub besitzt eine jahrelange Expertise und ist Spezialist für Arbeitsrecht. Mit ihm an Ihrer Seite müssen Sie sich keine Sorgen machen, falls Sie eine ungerechtfertigte Kündigung erhalten haben. Er setzt sich für Ihre Rechte ein und sorgt dafür, dass Sie keinen plötzlichen Einkommensverlust erleiden.

Angefangen mit einer schnellen Ersteinschätzung über die individuelle Beratung bis zur Vertretung vor Gericht sorgt Rechtsanwalt Traub dafür, dass die Situation bestmöglich für Sie ausgeht.

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