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Schorndorf
Falls Sie sich in einer finanziellen Krise befinden und das Risiko einer Insolvenz besteht, ist es ratsam, keine Zeit mit Untätigkeit zu verbringen.
Passivität könnte in Ihrer Situation schwerwiegende Auswirkungen haben.
Ergreifen Sie die Initiative und setzen Sie sich mit mir als Insolvenzrechtsexperten in Verbindung. Als versierter Anwalt für Privatinsolvenzen bleibe ich selbst in schwierigen Situationen ruhig und unterstütze Sie mit meinem Fachwissen und Geschick durch die Krise.
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M.H.: "Ich bin sehr zufrieden mit Herrn Rechtsanwalt Traub! Seit über 10 Jahren arbeite ich vertrauensvoll mit der Rechtsanwaltskanzlei Traub in Schorndorf zusammen. Herr Traub und sein Team sind sehr kompetent und zuverlässig. Vielen Dank für die Gute Zusammenarbeit!"
Viele fürchten nicht nur den Prozess der Privatinsolvenz, sondern auch die Zeit danach und befürchten, mit einem negativen Bild dazustehen. Doch die Privatinsolvenz bietet auch Möglichkeiten eines Neubeginns.
Als Experte stehe ich bereit, um Sie durch den Prozess zu begleiten und bestmögliche Lösungen zu erzielen, damit Sie zuversichtlich einen Neustart beginnen können.
Auch wenn eine Privatinsolvenz öffentlich gemacht werden muss, kann ein indiskreter Umgang nicht nur Ihrem persönlichen Ansehen schaden, sondern auch negative Auswirkungen auf Ihre sozialen und beruflichen Beziehungen haben.
Schützen Sie Ihr positives Image durch exzellente Insolvenzberatung und eine umsichtige Strategie.
Ein schlecht geführtes Insolvenzverfahren kann nicht nur Ihre Reputation beeinträchtigen, sondern auch tiefgreifende Folgen für Ihre finanzielle und soziale Zukunft haben sowie unter Umständen auch Auswirkungen auf Ihr Umfeld haben.
Sichern Sie Ihre Existenz durch erstklassige Beratung im Insolvenzfall und eine wohlüberlegte Vorgehensweise.
Während des Insolvenzverfahrens, das in Deutschland in der Regel drei Jahre dauert, müssen Schuldner einen Großteil ihres Einkommens an einen Treuhänder abgeben. Dieser verteilt die Mittel an die Gläubiger. Das verfügbare Einkommen ist somit stark eingeschränkt und die Betroffenen müssen ihren Konsum enorm reduzieren.
Die Privatinsolvenz wird in das öffentliche Schuldnerverzeichnis eingetragen. Dieser Eintrag ist für jedermann einsehbar und kann negative Auswirkungen auf die Kreditwürdigkeit haben.
Bestimmte Vermögenswerte können im Rahmen des Insolvenzverfahrens liquidiert werden, um die Schulden zu begleichen. Dazu können Immobilien, Fahrzeuge und andere Wertgegenstände gehören, abhängig von den spezifischen gesetzlichen Bestimmungen.
Bestimmte Berufe und berufliche Tätigkeiten können für Personen, die sich in einem Insolvenzverfahren befinden, eingeschränkt sein, gerade weil der Arbeitgeber über die Privatinsolvenz informiert werden muss, da ein Teil des Lohns an den Treuhänder überwiesen wird.
Die Entscheidung für eine Privatinsolvenz und das damit verbundene Verfahren können eine erhebliche psychische Belastung darstellen. Schamgefühl, Stress und soziale Stigmatisierung sind häufige Begleiterscheinungen.
Selbst nach Abschluss des Insolvenzverfahrens bleibt der Eintrag in der Schufa (oder einem ähnlichen Kreditregister) für weitere sechs Monate bestehen, was die finanzielle Flexibilität und Kreditwürdigkeit in dieser Phase einschränkt.
Als Rechtsanwalt zeichne ich mich durch meine Expertise im Insolvenzrecht für Privatpersonen aus. Mit einem fundierten juristischen Hintergrund und spezialisierter Weiterbildung im Insolvenzrecht unterstütze ich meine Mandanten effektiv bei der Restschuldbefreiung und Schuldenregulierung.
Ich berate nicht nur zur finanziellen Sanierung, sondern auch zu den alltäglichen Auswirkungen einer Insolvenz, wie Wohnraumerhalt und Pfändungsschutz. Meine Fähigkeit, komplexe rechtliche Inhalte verständlich zu vermitteln, und mein Engagement für außergerichtliche Einigungen mit Gläubigern unterstreichen meinen ganzheitlichen Beratungsansatz.
Die transparente und vertrauensvolle Beziehung zu meinen Mandanten bildet die Grundlage für eine erfolgreiche Zusammenarbeit und ermöglicht es Betroffenen, einen Neuanfang zu wagen. Ich bin damit ein kompetenter Partner für Personen in finanziellen Schwierigkeiten, der Wert auf eine individuelle und empathische Beratung legt.
Voraussetzungen für eine Privatinsolvenz
Um sich für eine Privatinsolvenz zu qualifizieren und den Weg zur finanziellen Entschuldung zu beschreiten, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein:
Vorteile einer Privatinsolvenz
Der erste Schritt auf dem Weg zur Privatinsolvenz beginnt mit einer gründlichen Vorbereitung. Dieser Prozess umfasst die detaillierte Erfassung aller finanziellen Verpflichtungen, das Sammeln relevanter Unterlagen und die Erstellung einer Übersicht über Einkommen und Vermögen. Ziel ist es, einen genauen Überblick über die finanzielle Situation zu erhalten. In dieser Phase ist es ratsam, eine professionelle Beratung durch eine Schuldnerberatungsstelle oder einen auf Insolvenzrecht spezialisierten Anwalt in Anspruch zu nehmen.
Diese Experten können dabei helfen, ein außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren mittels eines Schuldenbereinigungsplans mit den Gläubigern zu unternehmen, welches ein notwendiger Schritt vor der Beantragung der Privatinsolvenz ist. Sollte keine Einigung erzielt werden, wird ein entsprechender Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim zuständigen Insolvenzgericht eingereicht.
Scheitert das außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren, stellen Sie einen Insolvenzantrag mit dem Schuldenbereinigungsplan, den das Gericht prüft und entscheidet anschließend über die Einleitung des Verfahrens.
Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird ein Treuhänder bestimmt, den Sie selbst auch nominieren können. Lassen Sie sich daher von einem fähigen Berater umfassend aufklären. Dieser Treuhänder überwacht die Vermögensverhältnisse des Schuldners und koordiniert die Verteilung der vorhandenen Vermögenswerte an die Gläubiger.
Über drei Jahre hinweg fließt Ihr Einkommen an den Treuhänder, allerdings nur der pfändbare Anteil, da ein Existenzminimum für Sie gewährleistet ist. Diese Minimumgrenze steigt, sollten Sie Unterhaltsverpflichtungen haben. Sie haben dabei die Pflicht, einer Arbeit nachzukommen oder nachzuweisen, dass Sie sich um Arbeit bemüht und nur unzumutbare Jobs abgelehnt haben.
In diesen drei Jahren dürfen Sie keine neuen, unangemessenen Schulden machen, da andernfalls die Restschuldbefreiung auf dem Spiel steht. Zudem müssen etwaige Gewinne im Glücksspiel in voller Höhe und Erbschaftsbeträge zur Hälfte abgegeben werden. In solchen Fällen, in denen sich etwas an Ihren Vermögensverhältnissen ändert, können Sie mit den Gläubigern einen neuen Einigungsversuch unternehmen und so die Insolvenz vorzeitig beenden.
Das Gericht entscheidet nach 3 Jahren über die Restschuldbefreiung (§ 300 Abs. 1 InsO). Seit dem 1. Oktober 2020 gibt es keine Mindestquote mehr – zuvor mussten 35 Prozent der Schulden beglichen werden. Auch ist es nicht notwendig, innerhalb der drei Jahre alle Verfahrenskosten bezahlt zu haben. Wurden alle Verpflichtungen erfüllt und liegen keine Hinderungsgründe vor, erfolgt die Befreiung von den restlichen Schulden.
Von der Restschuldbefreiung ausgenommen sind z.B. Unterhaltsschulden, die pflichtwidrig nicht gezahlt wurden (§ 302 InsO). Diese bleiben weiterhin zahlungspflichtig, ebenso wie z.B. hinterzogene Steuern bei rechtskräftiger Verurteilung. Ein zinsloses Darlehen zur Deckung der Verfahrenskosten bleibt ebenfalls trotz Restschuldbefreiung bestehen.
Sichern Sie sich hoch kompetente und versierte Unterstützung bei Ihrem Privatinsolvenzverfahren, indem Sie mich als Experten im Rechtsgebiet Insolvenzrecht hinzuziehen. Ich begleite Sie durch den gesamten Prozess und schütze bestmöglich Ihre Existenz.