Fristlose Kündigung des Mieters wegen Unzumutbarkeit

von Andreas Traub

April 6, 2022


Ein lästiger Mieter verärgert Sie und die Nachbarn und verursacht mit einem rechtswidrigen Verhalten Kosten und Stress?

Als Vermieter sollten Sie das nicht länger auf sich sitzen lassen und die Kontrolle über Ihr Wohneigentum zurückerlangen.

Eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung ist zwar die letzte, aber manchmal die richtige Option. Rechtsanwalt Traub erklärt Ihnen, wann Sie diese Option nutzen können.

Weshalb Sie lästige Mieter nicht länger aushalten sollten

Als Vermieter wird es vorkommen, dass Sie unverhofft an einen Mieter geraten, der keine Regeln zu kennen scheint. Ausfallende Mietzahlungen, Beleidigungen steroide kaufen Gefährdung der Nachbarn – es gibt viele mögliche Störfaktoren, die Ihnen als Vermieter das Leben erschweren können. Sie sollten sich derartiges Benehmen nicht allzu lange gefallen lassen, denn für Sie bedeutet das insbesondere:

Mehr Stress

Selbst scheinbare Kleinigkeiten bedeuten in vermehrter Häufung eine enorme Belastung für Sie als Vermieter. Sie sollten Ihres Wohlbefindens und Ihrer Gesundheit wegen schädlichen Mietern keinen Raum bieten und sich auf wertschätzende Mieter fokussieren. Sie haben das Recht dazu.

Höhere Kosten

Ob auf indirektem Wege durch ausgefallene Mietzahlungen, entstandene Schäden oder sogar durch den Auszug anderer, verärgerter Mieter im Haus: Schädliche Mieter kosten Geld und sind bei unzumutbarem Verhalten oft nicht belehrbar.

Unnötiger Zeitaufwand

Zusätzlicher schriftlicher Aufwand, Kontaktaufnahmen zum Mieter oder die Beseitigung der vom Mieter verursachten Missstände kosten Zeit, die Sie besser in Ihre Familie oder Freizeit investieren können.

Sollte ein Mieter mit unzumutbarem Verhalten mehrfach auffällig geworden sein, sollten Sie eine fristlose Kündigung in Erwägung ziehen. Zulässig ist das nach §569 BGB bei folgenden Gründen.

Zulässige Gründe für die sofortige Kündigung des Mietverhältnisses

Sie müssen Mieter, die sich ständig schädlich verhalten und eine Gefahr für Ihre Immobilieninvestition darstellen, nicht aushalten. Dennoch ist eine fristlose Kündigung nur bei Unzumutbarkeit zulässig. In allen anderen Fällen müssen Sie den Mieter durch Abmahnungen auf Ihr Fehlverhalten hingewiesen werden. Zulässige Gründe für die fristlose Kündigung ohne Abmahnung sind folgende:

Mieter zahlt die Miete einfach nicht

Zahlt der Mieter die Miete in zwei aufeinanderfolgenden Monaten nicht oder nicht vollständig, dürfen Sie den Mietvertrag fristlos kündigen. Sollte es sich um einen Ausnahmefall handeln, bleibt es Ihnen überlassen, vorerst dennoch ein klärendes Gespräch zu suchen.

Sie wurden vom Mieter beleidigt

Sind Sie selbst, Ihre Familie, Ihre Angestellten oder Mitarbeiter der Hausverwaltung ernsthaft, mit vulgären Kraftausdrücken beleidigt worden, ist die fristlose, außerordentliche Kündigung des Mietverhältnisses zulässig.

Der Mieter ignoriert die Hausordnung wissentlich

Sollte der Mieter mehrfach wissentlich mit einem Verhalten auffallen, dass trotz vorheriger Aufklärung erheblich gegen die Hausordnung verstößt, kann die fristlose Kündigung auch angemessen sein.

Dazu gehört beispielsweise das Halten von Tieren, trotz Verbots durch die Hausordnung.

Der Mieter gefährdet die Mietwohnung

Ist Ihre Wohnung durch fahrlässiges Verhalten des Mieters gefährdet, dürfen Sie fristlos kündigen. Verursacht er beispielsweise mehrfach Wasserschäden (AG Görlitz WuM 1994,668) oder lässt des Öfteren Essen anbrennen, sodass akute Brandgefahr besteht, müssen Sie das Mietverhältnis nicht länger fortführen.

Der Mieter baut oder vermietet ohne Genehmigung unter

Verstößt der Mieter gravierend gegen die Vereinbarungen aus dem Mietvertrag, indem er etwa größere Baumaßnahmen, wie etwa den Einbau eines Dachbodens (LG Hamburg WuM 1992, 190), durchführen lässt oder vermietet der die Wohnung ohne vorherigen Vereinbarung unter, dürfen Sie ihn fristlos kündigen.

Der Mieter stört den Hausfrieden erheblich

Eine erhebliche Störung des Hausfriedens erlaubt Ihnen eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses. Dazu gehören extreme Vorkommnisse, wie die Nutzung der Wohnung für illegale Zwecke, Gewaltexzesse oder strafbares Verhalten gegenüber anderen Bewohnern des Hauses.

Nur eine saubere, fristlose Kündigung verhindert Verzögerungen

Kündigungsfristen der Mietsache beachten

Damit Sie Ihren lästigen Mieter loswerden und sich fortan auf wertschätzende Mieter fokussieren können, braucht es einen sauberen Schlussstrich in Form einer wirksamen Kündigung.

Im schlimmsten Fall wird der Mieter gegen die Kündigung klagen. Es ist dann Ihre Pflicht, die Beweise für einen der oben beschriebenen Kündigungsgründe vorzulegen. Ist Ihre Darstellung allerdings nicht gerichtsfest, verursachen Sie hohe Kosten und werden den Mieter trotzdem nicht los. Andere Fallstricke, die den Prozess unnötig verlangsamen können, sind Formfehler in der Klageschrift oder aber eine inkompetente Verzögerung durch einen überlasteten Rechtsanwalt.

Mit einem spezialisierten Mietrecht-Anwalt erlangen Sie die Kontrolle über Ihr Eigentum zurück

Vermindern Sie den Stress mit Ihrem lästigen Mieter und lassen Sie sich von einem spezialisierten Anwalt für Mietrecht unterstützen. So sichern Sie sich gegen mögliche Fehler bei der fristlosen Kündigung ab und werden den schädlichen Vertragspartner endgültig los. Übergeben Sie Ihr Wohneigentum lieber einem wertschätzenden Mieter und generieren Sie mehr Mieteinkommen.

Rechtsanwalt Traub unterstützt Sie als Vermieter

Rechtsanwalt Andreas Traub ist Rechtsanwalt in Schorndorf und Ostfildern bei Stuttgart. Seit mehreren Jahren unterstützt er sowohl Mieter als auch Vermieter in komplizierten mietrechtlichen Situationen. Wenn Sie einen unverschämten Mieter fristlos kündigen möchten, nehmen Sie heute Kontakt auf und beenden Sie die lästige Situation. Es ist Ihr Recht.

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