Die Erbauseinandersetzungsklage: Das sollten Sie darüber wissen

von Andreas Traub

Oktober 5, 2023


Sie können sich in Ihrer Erbengemeinschaft nicht über die Erbauseinandersetzung einigen?

Die Erbauseinandersetzungsklage bietet Ihnen eine Lösungsmöglichkeit.

Um die Klage erfolgreich durchzusetzen und jede Voraussetzung dafür zu erfüllen, benötigen Sie spezialisierte Unterstützung von einem erfahrenen Experten im Erbrecht.

Lassen Sie sich zu Ihren Möglichkeiten und Chancen umfassend beraten, sodass Sie jede Hürde überwinden und eine erfolgreiche Auflösung Ihrer Erbengemeinschaft mit der Klage durchsetzen.

Diese Schwierigkeiten können sich für Sie ergeben

Oft kommt es zu Schwierigkeiten und Streit, wenn es um eine Erbauseinandersetzung geht. Folgende Probleme treten besonders häufig auf:

1. Streit zwischen den Erben

Oft herrscht eine Uneinigkeit zwischen den einzelnen Erben bezüglich der Nachlassregelung. Vor allem, wenn Immobilien und Grundstücke Bestandteil der Erbmasse sind, kommt es in vielen Fällen zum Streit. Die Erben sind sich nicht einig, ob verkauft werden soll, wie die Aufteilung aussieht und welchen Wert das Grundstück und die Immobilien aufweisen. Nicht selten sind eine Erbauseinandersetzungsklage bzw. eine Teilungsversteigerung das Ergebnis des Streits. Auch dauerhafte Zerwürfnisse mit der Familie sind möglich.

2. Teilungsversteigerung

Sofern sich die Erben nicht einigen können, kann ein Gericht eingeschaltet werden, um die Uneinigkeit zu schlichten. Meistens kommt es in solchen Fällen zu einer Teilungsversteigerung, welche den Wert des Vermögens in der Regel senkt. Letztendlich sind die Erben die Verlierer, da es zu finanziellen Verlusten kommt.

3. Teurer Rechtsstreit

Kommt es zu einem Rechtsstreit vor Gericht, müssen die Erben mit einem zeitaufwendigen und teuren Prozess rechnen. Trotz der rechtlichen Klärung wird nicht immer das Ergebnis erzielt, welches sich die einzelnen Erben erhoffen. Eine Option, welche meist nicht im Sinne der Erben ist, ist die Teilungsversteigerung. Aus diesem Grund sollte ein Rechtsstreit immer der letzte Ausweg darstellen, welcher bei Streitigkeiten um die Aufteilung des Nachlasses gewählt wird.

Mit fähigem Rechtsanwalt eine Erbauseinandersetzungsklage abwehren oder durchsetzen

Bei Uneinigkeiten innerhalb einer Erbengemeinschaft muss es nicht zwingend zu einer Erbauseinandersetzungsklage kommen. Ein erfahrener Rechtsanwalt hilft Ihnen, Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten und einen langwierigen und teuren Rechtsstreit zu verhindern.

Rechtsanwalt Andreas Traub ist ein versierter Experte für Erbrecht, welcher sich für Sie und Ihre Interessen einsetzt. Je nach Wunsch und persönlichem Ziel hilft er Ihnen, entweder eine Klage abzuwehren oder diese zielorientiert durchzubringen.

Experte Andreas Traub ist Ihr kompetenter Ansprechpartner:

  • er setzt Ihre Interessen konsequent durch
  • er löst vorhandene Konflikte
  • er weist entweder eine Klage ab oder setzt diese in Ihrem Sinne durch

Was ist eine Erbauseinandersetzungsklage?

Kann sich eine Erbengemeinschaft nicht darüber einigen wie der Nachlass untereinander aufgeteilt werden soll, ist eine Erbauseinandersetzungsklage der letzte Ausweg. Die Klage, welche häufig auch als Erbteilungsklage oder einfach als Teilungsklage bezeichnet wird, ist somit das sogenannte Ultima Ratio.

Da es zu einer endgültigen Auseinandersetzung im Erbfall kommen muss, hat jeder Miterbe das Recht, gemäß § 2042 BGB eine Erbauseinandersetzungsklage einzureichen. Der Miterbe, welcher die Klage einreicht, legt einen Teilungsplan vor. Wird diesem durch das Gericht stattgegeben, wird der Nachlass dem Teilungsplan entsprechend unter den einzelnen Erben aufgeteilt. Die restlichen Miterben haben nach dem Urteilsspruch keinerlei Mitwirkungsrechte und müssen sich dem durch das Gericht gefällten Urteil fügen.

Wer ist Kläger und wer ist Beklagter?

Bei einer Erbauseinandersetzungsklage wird zwischen den Klägern und den Beklagten unterschieden. Ziel der Klage und somit auch von den Klägern ist es, die Zustimmung des Gerichts zum vorgelegten Teilungsplan zu erhalten.

Die Kläger

  • Miterben, welche den Teilungsplan durchsetzen möchten

Die Beklagten

  • Sind mit der Aufteilung des Nachlasses und dem Teilungsplan nicht einverstanden
  • Verweigern die Zustimmung zur vorgeschlagenen Aufteilung

So kann eine Teilungsklage eingereicht werden

Eine Teilungsklage kann auf unterschiedliche Arten eingereicht werden. Beträgt der Streitwert weniger als 5.000 Euro, können Sie als Miterbe die Klage selbst einreichen. Liegt der Wert des Nachlasses über dieser Summe, muss die Klage durch einen Anwalt eingereicht werden. Dieser kann die Klage  bei dem zuständigen Gericht  schriftlich einreichen.

Das muss eine Erbauseinandersetzungsklage beinhalten

Unter anderem muss die Klage folgende Punkte umfassen und beinhalten:

  • Name und Anschrift des Klägers
  • Anschrift des Gerichts
  • Name und Anschrift der Beklagten
  • Zeitpunkt der Klageeinreichung
  • Darstellung des Klagegrundes
  • Forderung des Klägers an die Beklagten
  • ausgearbeiteter Teilungsplan

Diese Voraussetzungen müssen für eine Erbauseinandersetzungsklage gegeben sein

Um eine erfolgreiche Erbauseinandersetzungsklage einzureichen, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein:

Teilungsreifer Nachlass

Damit eine Nachlassteilung möglich ist, müssen zum einen sämtliche Nachlassverbindlichkeiten wie etwaige Schulden des Erblassers oder Bestattungskosten beglichen sein. Zum anderen muss der Nachlass teilbar sein. Handelt es sich um reines Barvermögen, besteht kein Problem hinsichtlich der Teilbarkeit. Bei Immobilien oder Grundstücken ist der Fall komplizierter. Damit diese Nachlassgegenstände geteilt werden können, muss eine Teilungsversteigerung stattgefunden haben.

Gegenstände wie Schmuck oder Münzen müssen als Pfandverkauf veräußert werden, damit der Erlös unter den Erben geteilt werden kann.

Teilung nicht durch Erblasser oder per Gesetz ausgeschlossen

Um eine Teilungsklage zu erwirken, darf das Erbe nicht mit einem Teilungsverbot durch den Erblasser belastet sein. Auch darf dieser nicht im Testament festgelegt haben, welcher Miterbe welche Nachlassgegenstände erhält.

Sind sich alle Miterben einig darüber, dass sie die Anordnung des Erblassers nicht befolgen möchten, kann eine Teilungsklage durchgeführt werden.

Feststehen der Erbengemeinschaft

Des Weiteren müssen alle Erben feststehen. Steht eine Geburt an und das Kind hat ein Anrecht auf einen Teil der Erbschaft, kann keine Teilungsklage erfolgen. Die Rechtsfähigkeit erlangt das Kind dann mit der Geburt.

Berücksichtigung des kompletten Nachlasses

Der Nachlass muss in seinem vollen Umfang feststehen. Zudem muss die Erbengemeinschaft festlegen, wie die Verteilung unter den Erben aussehen soll.

Sind zu Lebzeiten des Erblassers Schenkungen an einen der Erben durchgeführt worden, müssen diese bei der Teilung berücksichtigt werden.

So läuft eine Erbauseinandersetzungsklage ab

Eine Erbauseinandersetzungsklage läuft nach einem bestimmten Schema ab.

1. Einreichung und Prüfung der Klage

Die Erbauseinandersetzungsklage muss zunächst beim zuständigen Gericht eingereicht werden. Das Gericht prüft die Klage. Nur, wenn alle Anforderungen erfüllt sind, wird die Klage akzeptiert. Bei kleineren Unstimmigkeiten haben die Miterben die Möglichkeit, den Inhalt nachzubessern, etwa, wenn die Aufteilung ungleichmäßig ist. Das Gericht selbst darf keine Änderungen an der Klage vornehmen.

2. Stellungnahme der Erbengemeinschaft

Nachdem die Erbauseinandersetzungsklage geprüft wurde, werden die Miterben über den Inhalt informiert. Nun besteht die Möglichkeit, dass die Mitglieder der Erbengemeinschaft Stellung nehmen. Die Stellungnahme muss innerhalb der vom Gericht vorgegebenen Frist erfolgen.

3. Leistungs- und Feststellungsklage

In der Regel unterteilt sich eine Erbauseinandersetzungsklage in verschiedene Leistungs- und Feststellungsklagen. Durch diese Zwischenschritte können Teile der Klage bereits erwirkt werden und die Gefahr, dass die komplette Klage abgewiesen wird, sinkt.

4. Urteilsverkündung des Gerichts

Die Urteilsverkündung findet am Verkündungstermin statt. Dabei gibt das Gericht bekannt, wie der Nachlass unter der Erbengemeinschaft aufgeteilt wird. Im Anschluss ist die Nachlassauseinandersetzung beendet, die Erbengemeinschaft löst sich auf.

Achtung vor der Komplexität des Prozesses

Falls Sie und Ihre Miterben keine Einigung bezüglich des Nachlasses finden und eine Erbauseinandersetzungsklage als letzte Option gewählt wird, sollten Sie die Komplexität dieses Prozesses nicht unterschätzen.

Ein Rechtsanwalt ist der richtige Ansprechpartner. Er behält von Anfang an den Durchblick und kann Sie sicher durch den kompletten Prozess führen. Dabei liegt der Fokus stets darauf gerichtet, Ihre Interessen bestmöglich umzusetzen.

In den folgenden Punkten kann Sie ein kompetenter Rechtsanwalt unterstützen:

  • Analysieren der Vor- und Nachteile einer Erbauseinandersetzungsklage
  • Aufzeigen von Alternativen zur Erbauseinandersetzungsklage
  • Arbeit als Vermittler zwischen den Miterben
  • Ausarbeiten einer Lösung im Konfliktfall
  • Vertreten vor Gericht bei einer Erbauseinandersetzungsklage

Mit diesen Kosten einer Teilungsklage haben Sie zu rechnen

Bedenken Sie, dass bei einer Teilungsklage vergleichsweise hohe Kosten auf Sie zukommen können. Vor allem das Risiko, die Kosten bei einer möglichen Versteigerung nicht wieder hereinzuholen, sollten unbedingt berücksichtigt werden.

Neben den Klagekosten spielen folgende Faktoren eine Rolle:

  • der Prozessablauf
  • Kosten für anwaltliche Beratung
  • Bewertung der einzelnen Nachlassgegenstände
  • Versteigerungskosten
  • evtl. gerichtliche Vertretung

Aus diesem Grund ist es wichtig, einen kompetenten Anwalt zu engagieren, welcher den bestmöglichen Ausgang erarbeiten kann.

Alternativen zur Erbauseinandersetzungsklage

Bevor es zu einer Teilungsklage kommt, sollten alle Möglichkeiten und Alternativen geprüft werden. Neben den hohen Kosten sind auch zwischenmenschliche Probleme ein Faktor, welcher nicht vernachlässigt werden sollte. Folgende Alternativen stehen Ihnen als alternatives Mittel zur Verfügung:

1. Einigung aller Erben über die Verteilung des Vermögens

Die einfachste Variante ist es, eine Einigung unter den Erben zu erzielen. Sofern sich alle Miterben darüber einig sind, wie der Nachlass aufgeteilt werden soll, kann auf eine Erbauseinandersetzungsklage und die damit entstehenden Probleme verzichtet werden.

Zur Auflösung der Erbengemeinschaft genügt ein Erbauseinandersetzungsvertrag, welcher aufgesetzt werden kann, sobald die Teilungsreife erreicht ist. Alle beteiligten Erben müssen den Vertrag unterzeichnen und stimmen somit der darin festgelegten Aufteilung des Nachlasses zu. Ein notarieller Vertrag wird nur dann benötigt, sofern sich Häuser oder Grundstücke in der Erbmasse befinden. Die Erbauseinandersetzung endet, sobald jeder Erbe seinen Anteil des Nachlasses erhalten hat.

2. Verkauf des Erbteils

Immer wieder kommt es vor, dass Miterben den Streitereien und Problemen, die eine Erbauseinandersetzungsklage mit sich bringt, aus dem Weg gehen möchten. In diesem Fall oder wenn Erben ihren Erbteil umgehend erhalten möchten, haben sie die Möglichkeit, ihren Erbanteil zu verkaufen.

Für den Verkauf müssen die anderen Erben nicht zustimmen. Der Erbe kann seinen Anteil an Personen aus der Erbengemeinschaft, aber auch an Fremde, verkaufen. Wichtig ist, dass Miterben in jedem Fall ein Vorkaufsrecht von zwei Monaten haben. Sobald der Vertrag abgeschlossen ist, erhält der Verkäufer den im Kaufvertrag festgehaltenen Gegenwert. Dieser muss nicht zwingend mit dem Wert des Erbteils übereinstimmen.

3. Abschichtung und Anwachsung

Ebenfalls eine Alternative zur Erbauseinandersetzungsklage stellt die Abschichtung dar. Diese tritt dann ein, wenn ein Miterbe eine Abfindung erhält und auf seinen Erbanteil verzichtet. Im Gegenzug findet die sogenannte "Anwachsung" des Erbes bei der restlichen Erbengemeinschaft statt.

Wie hoch die Abfindung ausfällt, kommt auf die Verhandlung an.

Welches Gericht ist für die Erbteilungsklage zuständig?

Welches Gericht zuständig ist, hängt von der Höhe des Nachlasses ab.

  1. Nachlass bis zu 5.000 Euro:

    Beträgt der Nachlass einen Wert von 5.000 Euro oder weniger, ist die Klage beim Amtsgericht einzureichen, welches für den Bezirk des letzten Wohnsitzes des Erblassers verantwortlich ist. Für den Fall, dass der Erblasser zum Todeszeitpunkt im Ausland lebte, kann die Erbauseinandersetzungsklage bei dem Gericht erhoben werden, welches für den letzten inländischen Wohnsitz zuständig ist. Alternativ ist gemäß §§ 27, 15 ZPO das Amtsgericht in Berlin Schöneberg zuständig.
  2. Nachlass größer als 5.000 Euro:

    Sobald der Wert 5.000 Euro übersteigt, muss die Erbauseinandersetzungsklage beim Landgericht eingereicht werden. Aufgrund des Anwaltszwangs kann die Klage ausschließlich über einen Rechtsanwalt eingereicht werden. Neben der Klage müssen beim Einreichen bereits die Gerichtsgebühren sowie i.d.R. ein Vorschuss für den beauftragten Anwalt entrichtet werden. Die Gebühren richten sich dabei nach dem Nachlasswert.

Lohnt sich eine Erbauseinandersetzungsklage?

Eine Erbauseinandersetzungsklage bringt sowohl Vor- als auch Nachteile mit sich. Um sicherzugehen, dass die Klage die richtige Entscheidung ist, sollten Sie alle Vor- und Nachteile sorgfältig gegeneinander abwägen.

Vorteile
  • endgültige Aufteilung des Nachlasses
  • Auflösung der Erbengemeinschaft
  • eindeutige Feststellung über die Nachlassverbindlichkeiten sowie den Nachlass selbst
  • Ende des Streits zwischen den Erben
Nachteile
  • teilweise hohe Kosten (Anwalt, Gericht)
  • langer Prozess
  • möglicher Wertverlust bei Versteigerungen
  • Streit unter den Erben und innerhalb der Familie

Dank spezialisierter Expertise Erbauseinandersetzungsklage abweisen oder durchsetzen

Setzen Sie bei einer Erbauseinandersetzungsklage und Streitigkeiten innerhalb der Erbengemeinschaft auf die kompetente Beratung von Rechtsanwalt Andreas Traub. Andreas Traub blickt auf eine jahrelange Erfahrung und Expertise im Bereich Erbrecht zurück und kann Sie und Ihre Interessen bestens vertreten. Dabei begleitet er Sie von Beginn an und sorgt dafür, dass Sie ein vorteilhaftes Ergebnis erzielen.

Unter anderem unterstützt Sie Herr Traub dabei,

  • je nach Wunsch die Klage abzuwehren oder erfolgreich durchzusetzen
  • Streitereien beizulegen
  • die ideale Lösung zu finden
  • Ihre Interessen durchzusetzen
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