Mietrecht im Kurzüberblick

von Andreas Traub

August 13, 2021


I.) Allgemeine Informationen

Im Mietrecht sind Probleme häufig anzutreffen, da hier sensible Interessen der Parteien berührt werden.

Der Mieter möchte seinen Lebensmittelpunkt oder in einer Gewerbeimmobilie seine berufliche Tätigkeit nach seinen Wünschen verwirklicht haben. Der Vermieter hat hingegen das Interesse, dass er einen angemessenen Mietzins erhält und zusätzlich mit seinem Eigentum pfleglich umgegangen wird.

Um diesen Interessen gerecht zu werden, bedarf es eines vernünftigen Mietvertrages. Sie sollten daher Ihren Mietvertrag vor Unterschrift genau durch einen Anwalt prüfen lassen.

II.) Kündigung eines Mietvertrages

Es gibt verschiedene Gründe, warum ein Mieter seinen Mietvertrag kündigen möchte. Allerdings müssen auch hier einige Punkte beachtet werden, damit eine wirksame Vertragsbeendigung zustande kommt. Insbesondere dann, wenn eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden soll.

Es kann daher sinnvoll sein, sich vor Ausspruch einer Kündigung Rechtsrat einzuholen.

Auch der Vermieter hat unter gewissen Voraussetzungen das Recht, eine Kündigung des Mietvertrages vorzunehmen.

Häufig führen unpünktliche, nur teilweise oder nicht erfolgte Zahlungen des Mietzinses zu einer Kündigung.

Zusätzlich spielt der Kündigungsgrund des Eigenbedarfs in der Praxis eine große Rolle. Jedoch muss bei einer solchen Kündigung auch ein berechtigtes Interesse des Vermieters vorliegen.

Die private Nutzung der jeweiligen Wohnung kann einen solchen Eigenbedarf begründen. Jedoch gibt es in diesem Bereich einiges zu beachten. Insbesondere kann eine Kündigung an einer unzureichenden Begründung oder der Nichterfüllung von Formalien scheitern.

III.) Räumungsklage

Voraussetzung, dass eine erfolgreiche Räumungsklage durchgeführt werden kann ist stets eine wirksame Kündigung. Zudem muss auch ein nachvollziehbarer Kündigungsgrund und eine gesetzeskonforme Kündigungsfrist vorliegen.

Ihr Vermieter kann z.B. eine Räumungsklage gegen Sie einreichen, wenn er Sie wegen Eigenbedarfs gekündigt hat und die Kündigungsfrist abgelaufen ist.

Sobald Sie eine Räumungsklage erhalten, sollten Sie zeitnah einen Rechtsanwalt aufsuchen. In der Regel haben Sie nämlich nur 14 Tage Zeit, Ihre Verteidigung anzuzeigen. Falls Sie diese Frist verpassen, so wird häufig gegen Sie ein Versäumnisurteil ergehen.

Sie müssen sich also schnell um einen erfahrenen Anwalt bemühen, um Ihre Interessen zu wahren. Ziel ist dann, dass die Räumungsklage abgewiesen wird!

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  1. Sehr interessanter Artikel! Danke für die kostenlosen Informationen zum Mietrecht in Deutschland. Ich verfolge eure Beiträge immer wieder gerne. Hier findet man schnelle & kompetente Antworten auf seine Fragen! Ich hoffe ihr schreibt weiterhin derart detalierte Artikel zu allgemeinen Rechtfragen. Liebe Grüße aus Offenbach! 🙂

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