Wie Sie am besten eine Erbengemeinschaft auflösen können

von Andreas Traub

August 25, 2023


Sie sind in einer Erbengemeinschaft und möchten diese bestmöglich auflösen?

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Mit anwaltlicher Unterstützung sind Sie wirkungsvoll beraten und umsetzungsstark in Ihren Interessen zu Ihrem Vorteil vertreten. Lesen Sie weiter, um mehr zu Ihren Chancen und weiteren Schritten zu erfahren.

Folgende Probleme können auf Sie zukommen

Bei der Auflösung einer Erbengemeinschaft kann es schnell zu unterschiedlichen Meinungen und somit zum Streit kommen. Folgende Probleme treten besonders häufig beim Auflösen einer Erbengemeinschaft auf:

Unterschiedliche Ansichten bezüglich der Verteilung

Einer der häufigsten Streitpunkte, wenn es darum geht, eine Erbengemeinschaft auflösen zu wollen, sind die unterschiedlichen Vorstellungen der einzelnen Erben. Diese sind teilweise sehr verschieden und es kann schnell zur Uneinigkeit kommen, wenn es darum geht, ob eine Immobilie und das Grundstück verkauft werden sollen, wie hoch der Wert angesetzt wird und wie die weitere Nutzung aussieht.

Unklare Nachlassverbindlichkeiten

Sofern nicht alle Verbindlichkeiten des Erblassers klar geregelt wurden, kann auch das zu einem Problem führen. Schulden und bislang nicht bekannte Verbindlichkeiten stellen ein Risiko dar, da Erben später haftbar gemacht werden können. Umso wichtiger ist es, sich frühzeitig über die einzelnen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zu informieren, damit der komplette Wert des Nachlasses beurteilt werden kann.

Erbschaftssteuer

Damit klar geregelt ist, wie hoch die Erbschaftssteuer für die einzelnen Erben ausfällt, ist ein Steuerexperte für Erbschaftssteuer ratsam. Dabei gilt zu beachten, dass es keine gemeinsame Steuer gibt, sondern die Besteuerung für jeden Erben individuell anfällt.

Emotionaler Stress

Neben juristischen und steuerlichen Themen bedeutet eine Auflösung einer Erbengemeinschaft meist auch einen hohen emotionalen Stress. Vor allem, wenn es Streitigkeiten gibt und die Auflösung nicht friedlich verläuft, kann das die einzelnen Erben sehr belasten. Spannungen unter den einzelnen Erben und innerhalb der Familie, aber auch Sorgen und privater Stress kommen in dieser Zeit zusammen.

Rechtlich komplexer Prozess

Wichtig bei der Auflösung der Erbengemeinschaft ist die Einhaltung der rechtlichen Vorschriften und Verfahren. Damit Sie hier auf der sicheren Seite sind und sich keine Fehler einschleichen, sollten Sie unbedingt einen Rechtsbeistand konsultieren. Er hilft Ihnen dabei, eine optimale Lösung für alle Beteiligten auszuarbeiten und gleichzeitig Ihre Interessen zu wahren.

Verlust von Vermögenswerten

Achten Sie darauf, dass die vorhandenen Vermögenswerte vor der endgültigen Vereinbarung weder beschädigt noch vernachlässigt oder gar veräußert werden. All diese Punkte führen dazu, dass das Erbe finanzielle Verluste erleidet, was sich auch in der Aufteilung unter den Erben abzeichnet.

Konflikte bestmöglich mit einem Rechtsanwalt lösen

Damit Sie sich in Ruhe auf die Auflösung der Erbengemeinschaft konzentrieren können, ohne sich um Konflikte zu kümmern und sich Sorgen über Streitigkeiten untereinander machen zu müssen, sollten Sie einen Rechtsanwalt kontaktieren. Er kümmert sich um den rechtlichen Ablauf und sorgt dafür, dass alle juristischen Prozesse eingehalten werden. Außerdem übernimmt ein Anwalt die folgenden Aufgaben:

Ein Rechtsanwalt

  • vertritt konsequent Ihre Interessen
  • kann Konflikte ideal lösen
  • kümmert sich darum, dass die Erbengemeinschaft optimal aufgelöst wird

Mit Rechtsanwalt Andreas Traub steht Ihnen ein erstklassiger und erfahrener Anwalt zur Seite, welcher Sie als Experte für Erbrecht sicher durch den kompletten Auflösungsprozess begleitet.

Was bedeutet eine Erbengemeinschaft?

Eine Erbengemeinschaft entsteht z. B. immer dann, wenn in einem Todesfall ein wirksames Testament vorliegt und wenn mehr als nur ein Erbe benannt ist. Der komplette Nachlass gehört in diesem Fall allen ernannten Erben, die zusammen gemäß § 2032 BGB die Erbengemeinschaft bilden. Es handelt sich um eine sogenannte Gesamthandsgemeinschaft.

Zweck einer Erbengemeinschaft ist es, das Erbe entsprechend den jeweiligen Erbanteilen zu verteilen. Solange das nicht der Fall ist, sind die Erben dazu verpflichtet, das Erbe zu verwalten. Auch mögliche Schulden müssen beglichen werden. Sobald der komplette Nachlass ordnungsgemäß unter den Erben aufgeteilt ist, wird die Erbengemeinschaft aufgelöst.

Darum wird eine Erbengemeinschaft aufgelöst

Nach einem Urteil durch den Bundesgerichtshof wurde festgelegt, dass eine Erbengemeinschaft unbegrenzt lange bestehen kann. Dennoch ist es sinnvoll, eine Erbengemeinschaft aufzulösen. Um eine Auflösung zu erwirken, muss eine sogenannte Auseinandersetzung erfolgen. Bei der Auseinandersetzung wird die komplette Erbmasse entsprechend den jeweiligen Erbanteilen aufgeteilt.

Uneinigkeiten als häufiger Grund für eine Auflösung

Ein häufiger Grund, wieso es zu einer Auflösung kommt, sind Uneinigkeiten zwischen den Erben. Gehört beispielsweise eine Immobilie zum Nachlass, haben die Erben nicht nur gemeinsame Rechte, sondern auch Pflichten. Die gemeinsame Verwaltung endet oft im Streit. Als Konfliktlösung hilft die Auflösung der Erbengemeinschaft.

Der Erbauseinandersetzungsvertrag

Mit einem Erbauseinandersetzungsvertrag wird die Verteilung des Nachlasses zwischen den einzelnen Miterben geregelt. Ein Auseinandersetzungsvertrag löst die Erbengemeinschaft auf. Grundlage für den Vertrag ist die Zustimmung von allen Erben.

Ihre Möglichkeiten, die Erbengemeinschaft aufzulösen

Um eine Erbengemeinschaft auflösen zu können, gibt es mehrere Möglichkeiten:

1. Einvernehmliche Erbauseinandersetzung

Bei einer einvernehmlichen Erbauseinandersetzung einigen sich die Mitglieder der Erbengemeinschaft friedlich, wie die Aufteilung des Nachlasses aussieht und wer welchen Anteil des Erbes bekommt. Die beschlossene Aufteilung wird in einem Auseinandersetzungsvertrag verbindlich dokumentiert. Der Vertrag enthält alle Regelungen zur Aufteilung und dient als Nachweis der gemeinsam beschlossenen Regelungen und Vereinbarungen.


Grundlage für einen Auseinandersetzungsvertrag ist die sogenannte Teilungsreife. Der Nachlass wird dann als teilungsreif angesehen, wenn der Umfang des Nachlasses unstreitig festgestellt wurde und keine offenen Nachlassverbindlichkeiten vorliegen. Ist eine Immobilie Bestandteil des Nachlasses, muss der Vertrag gemäß § 311b Absatz 1 BGB notariell beurkundet werden.

2. Streitig mit Teilungsversteigerung und Rechtsanwalt

Wird keine friedliche Einigung bei der Auflösung der Erbengemeinschaft erzielt, muss eine Teilungsreife hergestellt werden. Hierfür hat jeder der Miterben das Recht, eine Teilversteigerung zu beantragen.

Die Teilversteigerung ist mit einer Zwangsversteigerung vergleichbar. Bei einem hohen Interesse unter den Bietern ist es möglich, einen besseren Verkaufswert zu erzielen, als ursprünglich errechnet wurde. Allerdings ist auch das Gegenteil möglich und die Immobilie oder das Grundstück wird unter Wert verkauft. Bieten können auch die Miterben als Einzelperson.

Jeder Miterbe hat die Möglichkeit, die Teilversteigerung formlos bei dem zuständigen Amtsgericht zu beantragen, woraufhin eine Antragsprüfung durch das Gericht erfolgt. Folgende Schritte sind bei einer Teilversteigerung notwendig:

  • Prüfung des Wertes

  • Festlegung eines Mindestgebots

  • Festlegung der Bieterstunde (mindestens 30 Minuten)

  • Zuschlag an den Höchstbietenden

  • Eigentumsübertragung an den Höchstbietenden

3. Die Auseinandersetzungsklage

Im Falle, dass sich nicht alle Erben einig sind, kann ein Erbe auch eine sogenannte Auseinandersetzungsklage erzwingen, welche sich auf die Verteilung des kompletten Nachlasses bezieht. Eine Auseinandersetzungsklage kann jedoch vor Gericht abgewiesen werden. 

Sofern die Erbauseinandersetzung nicht friedlich möglich ist, sollte ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden. Er kann zwischen den einzelnen Personen vermitteln und die bestmögliche Lösung erörtern.

4. Verkauf des Erbteils

Eine weitere Option, um die Erbengemeinschaft auflösen zu können, stellt der Verkauf der Nachlassgegenstände dar. Ein Verkauf des Erbteils ist sowohl an einen Miterben als auch an Dritte möglich. Ein Verkauf kommt infrage, falls beispielsweise eine Auflösung durch Auszahlung der Miterben aus finanziellen Gründen nicht möglich ist. Eine weitere Ursache für einen Verkauf kann darin bestehen, dass niemand aus der Erbengemeinschaft den gesamten Nachlass annehmen möchte. 

In diesem Fall kann der Nachlassgegenstand, welcher häufig aus einer Immobilie oder einem Grundstück besteht, an eine dritte Person verkauft werden. Um an einen Dritten verkaufen zu können, muss jeder Miterbe mit der Vorgehensweise einverstanden sein. Der erzielte Verkaufspreis für den Nachlass wird im Anschluss entsprechend dem jeweiligen Erbanteil unter den Erben aufgeteilt und ausbezahlt.

5. Abschichtung

Durch eine Abschichtung hat ein Erbe die Möglichkeit, sich aus der Erbengemeinschaft zu entziehen, ohne dass diese aufgelöst werden muss. Häufig gibt der entsprechende Erbe seine Mitgliedschaftsrechte gegen eine Abfindung auf. Der entsprechende Erbanteil wird den verbleibenden Erben zugerechnet.

Bei der Abschichtung ist ein formfreier Vertrag ausreichend, da keine bestimmte Person begünstigt wird, sondern lediglich die Rechte des Erbes übertragen werden, welcher aus der Erbengemeinschaft ausscheidet. Werden Geschäftsanteile übertragen, ist eine Beglaubigung erforderlich.

Damit die Rechtssicherheit bei einer Abschichtung gewährleistet ist, sollten Sie einen Anwalt kontaktieren.

Wichtige Punkte, die es bei einer Auflösung der Erbengemeinschaft zu beachten gilt

Diese Punkte sind wichtig, damit eine Auflösung der Erbengemeinschaft problemlos abgewickelt werden kann.

  • Nachlassermittlung: Bevor es zu einer Auflösung der Erbengemeinschaft kommen kann, muss der Wert des Nachlasses ermittelt werden. Zur Wertermittlung müssen sich die Erben Auskunft über die Konten des Erblassers einholen. Dabei sind nicht nur das Vermögen, sondern auch mögliche Schulden zu berücksichtigen. Ist das Erbe sogar überschuldet, sollten Sie eine Erbausschlagung in Betracht ziehen.
  • Zahlen der Schulden: Für das Auflösen einer Erbengemeinschaft sind zunächst vorhandene Nachlassschulden zu bezahlen. Je nachdem, wie hoch die Schulden des Erblassers sind, sollten Sie einige Gegenstände aus dem Nachlass verkaufen, um die Schulden begleichen zu können.
  • Schenkungen zu Lebzeiten: Haben Schenkungen oder Zuwendungen zu Lebzeiten stattgefunden, müssen die Erben darüber Auskunft erteilen. Hier kann ggf. ein Ausgleich der Vermögenswerte, ähnlich wie bei einem Pflichtteilsergänzungsanspruch, anfallen.
  • Pflegeleistungen: Neben Immobilien und anderen typischen Nachlassgegenständen kann auch die Pflegeleistung ggf. eingerechnet werden. Diese kann zum Tragen kommen, falls der Erblasser durch einen ausgleichsberechtigten Erben unentgeltlich gepflegt wurde. Die Miterben sind dann verpflichtet, einen Ausgleich zu leisten, wobei die Ausgleichszahlung im Verhältnis der Pflegeleistungen und -dauer zum restlichen Nachlass stehen muss.
  • Verteilen der Nachlassgegenstände: Die Gemeinschaft der Erben hat das Recht, die Verteilung der Nachlassgegenstände frei zu bestimmen und zu verteilen. Persönliche Gegenstände des Erblassers werden bei einer friedlichen Auflösung in der Regel nach gegenseitiger Absprache unter den Erben geteilt. Wertpapiere und Geld werden einheitlich aufgeteilt.
  • Verkaufen der Nachlassgegenstände: Sofern keine Teilung der Nachlassgegenstände möglich ist, muss verkauft werden. Der erzielte Erlös aus dem Verkauf wird entsprechend dem jeweiligen Erbanteil innerhalb der Erbengemeinschaft aufgeteilt. Erfolgt keine Einigung über den Verkauf, kommt es zu einer Teilungsversteigerung.
  • Erbschaftssteuer: Bedenken Sie, dass Kosten für die Beerdigung, die Ausstellung des Erbscheins und für die Testamentseröffnung vom Nachlass abgezogen werden können. Auch Steuern fallen bei einer Auflösung der Erbengemeinschaft an. Auf den restlichen Wert wird eine Erbschaftssteuer erhoben.

Mit spezialisierten Experten bestmöglich Ihre Erbengemeinschaft auflösen

Falls Sie Ihre Erbengemeinschaft auflösen möchten, ist die Unterstützung durch einen Rechtsanwalt sehr hilfreich. Ein erfahrener Anwalt im Bereich Erbrecht kann nicht nur bestmöglich Ihre Interessen vertreten, sondern begleitet Sie auch rechtssicher durch den kompletten Prozess der Auflösung.

Rechtsanwalt Traub ist ein hoch kompetenter und erfahrener Spezialist im Bereich Erbrecht. Er unterstützt Sie bei dem komplexen Thema der Auflösung der Erbengemeinschaft, sodass Sie am Ende die bestmögliche Lösung erzielen. Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Traub, um professionelle Hilfe bei den folgenden Punkten zu erhalten:

  • Erhalten des Vermögens
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