Sie sind in einer Erbengemeinschaft und möchten diese bestmöglich auflösen?
Erfahren Sie mehr zu Ihren Möglichkeiten.
Mit anwaltlicher Unterstützung sind Sie wirkungsvoll beraten und umsetzungsstark in Ihren Interessen zu Ihrem Vorteil vertreten. Lesen Sie weiter, um mehr zu Ihren Chancen und weiteren Schritten zu erfahren.
Folgende Probleme können auf Sie zukommen
Bei der Auflösung einer Erbengemeinschaft kann es schnell zu unterschiedlichen Meinungen und somit zum Streit kommen. Folgende Probleme treten besonders häufig beim Auflösen einer Erbengemeinschaft auf:
Unterschiedliche Ansichten bezüglich der Verteilung
Einer der häufigsten Streitpunkte, wenn es darum geht, eine Erbengemeinschaft auflösen zu wollen, sind die unterschiedlichen Vorstellungen der einzelnen Erben. Diese sind teilweise sehr verschieden und es kann schnell zur Uneinigkeit kommen, wenn es darum geht, ob eine Immobilie und das Grundstück verkauft werden sollen, wie hoch der Wert angesetzt wird und wie die weitere Nutzung aussieht.
Unklare Nachlassverbindlichkeiten
Sofern nicht alle Verbindlichkeiten des Erblassers klar geregelt wurden, kann auch das zu einem Problem führen. Schulden und bislang nicht bekannte Verbindlichkeiten stellen ein Risiko dar, da Erben später haftbar gemacht werden können. Umso wichtiger ist es, sich frühzeitig über die einzelnen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zu informieren, damit der komplette Wert des Nachlasses beurteilt werden kann.
Erbschaftssteuer
Damit klar geregelt ist, wie hoch die Erbschaftssteuer für die einzelnen Erben ausfällt, ist ein Steuerexperte für Erbschaftssteuer ratsam. Dabei gilt zu beachten, dass es keine gemeinsame Steuer gibt, sondern die Besteuerung für jeden Erben individuell anfällt.
Emotionaler Stress
Neben juristischen und steuerlichen Themen bedeutet eine Auflösung einer Erbengemeinschaft meist auch einen hohen emotionalen Stress. Vor allem, wenn es Streitigkeiten gibt und die Auflösung nicht friedlich verläuft, kann das die einzelnen Erben sehr belasten. Spannungen unter den einzelnen Erben und innerhalb der Familie, aber auch Sorgen und privater Stress kommen in dieser Zeit zusammen.
Rechtlich komplexer Prozess
Wichtig bei der Auflösung der Erbengemeinschaft ist die Einhaltung der rechtlichen Vorschriften und Verfahren. Damit Sie hier auf der sicheren Seite sind und sich keine Fehler einschleichen, sollten Sie unbedingt einen Rechtsbeistand konsultieren. Er hilft Ihnen dabei, eine optimale Lösung für alle Beteiligten auszuarbeiten und gleichzeitig Ihre Interessen zu wahren.
Verlust von Vermögenswerten
Achten Sie darauf, dass die vorhandenen Vermögenswerte vor der endgültigen Vereinbarung weder beschädigt noch vernachlässigt oder gar veräußert werden. All diese Punkte führen dazu, dass das Erbe finanzielle Verluste erleidet, was sich auch in der Aufteilung unter den Erben abzeichnet.
Konflikte bestmöglich mit einem Rechtsanwalt lösen
Damit Sie sich in Ruhe auf die Auflösung der Erbengemeinschaft konzentrieren können, ohne sich um Konflikte zu kümmern und sich Sorgen über Streitigkeiten untereinander machen zu müssen, sollten Sie einen Rechtsanwalt kontaktieren. Er kümmert sich um den rechtlichen Ablauf und sorgt dafür, dass alle juristischen Prozesse eingehalten werden. Außerdem übernimmt ein Anwalt die folgenden Aufgaben:
Ein Rechtsanwalt
Mit Rechtsanwalt Andreas Traub steht Ihnen ein erstklassiger und erfahrener Anwalt zur Seite, welcher Sie als Experte für Erbrecht sicher durch den kompletten Auflösungsprozess begleitet.
Was bedeutet eine Erbengemeinschaft?
Eine Erbengemeinschaft entsteht z. B. immer dann, wenn in einem Todesfall ein wirksames Testament vorliegt und wenn mehr als nur ein Erbe benannt ist. Der komplette Nachlass gehört in diesem Fall allen ernannten Erben, die zusammen gemäß § 2032 BGB die Erbengemeinschaft bilden. Es handelt sich um eine sogenannte Gesamthandsgemeinschaft.
Zweck einer Erbengemeinschaft ist es, das Erbe entsprechend den jeweiligen Erbanteilen zu verteilen. Solange das nicht der Fall ist, sind die Erben dazu verpflichtet, das Erbe zu verwalten. Auch mögliche Schulden müssen beglichen werden. Sobald der komplette Nachlass ordnungsgemäß unter den Erben aufgeteilt ist, wird die Erbengemeinschaft aufgelöst.
Darum wird eine Erbengemeinschaft aufgelöst
Nach einem Urteil durch den Bundesgerichtshof wurde festgelegt, dass eine Erbengemeinschaft unbegrenzt lange bestehen kann. Dennoch ist es sinnvoll, eine Erbengemeinschaft aufzulösen. Um eine Auflösung zu erwirken, muss eine sogenannte Auseinandersetzung erfolgen. Bei der Auseinandersetzung wird die komplette Erbmasse entsprechend den jeweiligen Erbanteilen aufgeteilt.
Uneinigkeiten als häufiger Grund für eine Auflösung
Ein häufiger Grund, wieso es zu einer Auflösung kommt, sind Uneinigkeiten zwischen den Erben. Gehört beispielsweise eine Immobilie zum Nachlass, haben die Erben nicht nur gemeinsame Rechte, sondern auch Pflichten. Die gemeinsame Verwaltung endet oft im Streit. Als Konfliktlösung hilft die Auflösung der Erbengemeinschaft.
Der Erbauseinandersetzungsvertrag
Mit einem Erbauseinandersetzungsvertrag wird die Verteilung des Nachlasses zwischen den einzelnen Miterben geregelt. Ein Auseinandersetzungsvertrag löst die Erbengemeinschaft auf. Grundlage für den Vertrag ist die Zustimmung von allen Erben.
Ihre Möglichkeiten, die Erbengemeinschaft aufzulösen
Um eine Erbengemeinschaft auflösen zu können, gibt es mehrere Möglichkeiten:
1. Einvernehmliche Erbauseinandersetzung
Bei einer einvernehmlichen Erbauseinandersetzung einigen sich die Mitglieder der Erbengemeinschaft friedlich, wie die Aufteilung des Nachlasses aussieht und wer welchen Anteil des Erbes bekommt. Die beschlossene Aufteilung wird in einem Auseinandersetzungsvertrag verbindlich dokumentiert. Der Vertrag enthält alle Regelungen zur Aufteilung und dient als Nachweis der gemeinsam beschlossenen Regelungen und Vereinbarungen.
Grundlage für einen Auseinandersetzungsvertrag ist die sogenannte Teilungsreife. Der Nachlass wird dann als teilungsreif angesehen, wenn der Umfang des Nachlasses unstreitig festgestellt wurde und keine offenen Nachlassverbindlichkeiten vorliegen. Ist eine Immobilie Bestandteil des Nachlasses, muss der Vertrag gemäß § 311b Absatz 1 BGB notariell beurkundet werden.
2. Streitig mit Teilungsversteigerung und Rechtsanwalt
Wird keine friedliche Einigung bei der Auflösung der Erbengemeinschaft erzielt, muss eine Teilungsreife hergestellt werden. Hierfür hat jeder der Miterben das Recht, eine Teilversteigerung zu beantragen.
Die Teilversteigerung ist mit einer Zwangsversteigerung vergleichbar. Bei einem hohen Interesse unter den Bietern ist es möglich, einen besseren Verkaufswert zu erzielen, als ursprünglich errechnet wurde. Allerdings ist auch das Gegenteil möglich und die Immobilie oder das Grundstück wird unter Wert verkauft. Bieten können auch die Miterben als Einzelperson.
Jeder Miterbe hat die Möglichkeit, die Teilversteigerung formlos bei dem zuständigen Amtsgericht zu beantragen, woraufhin eine Antragsprüfung durch das Gericht erfolgt. Folgende Schritte sind bei einer Teilversteigerung notwendig:
Prüfung des Wertes
Festlegung eines Mindestgebots
Festlegung der Bieterstunde (mindestens 30 Minuten)
Zuschlag an den Höchstbietenden
Eigentumsübertragung an den Höchstbietenden
3. Die Auseinandersetzungsklage
Im Falle, dass sich nicht alle Erben einig sind, kann ein Erbe auch eine sogenannte Auseinandersetzungsklage erzwingen, welche sich auf die Verteilung des kompletten Nachlasses bezieht. Eine Auseinandersetzungsklage kann jedoch vor Gericht abgewiesen werden.
Sofern die Erbauseinandersetzung nicht friedlich möglich ist, sollte ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden. Er kann zwischen den einzelnen Personen vermitteln und die bestmögliche Lösung erörtern.
4. Verkauf des Erbteils
Eine weitere Option, um die Erbengemeinschaft auflösen zu können, stellt der Verkauf der Nachlassgegenstände dar. Ein Verkauf des Erbteils ist sowohl an einen Miterben als auch an Dritte möglich. Ein Verkauf kommt infrage, falls beispielsweise eine Auflösung durch Auszahlung der Miterben aus finanziellen Gründen nicht möglich ist. Eine weitere Ursache für einen Verkauf kann darin bestehen, dass niemand aus der Erbengemeinschaft den gesamten Nachlass annehmen möchte.
In diesem Fall kann der Nachlassgegenstand, welcher häufig aus einer Immobilie oder einem Grundstück besteht, an eine dritte Person verkauft werden. Um an einen Dritten verkaufen zu können, muss jeder Miterbe mit der Vorgehensweise einverstanden sein. Der erzielte Verkaufspreis für den Nachlass wird im Anschluss entsprechend dem jeweiligen Erbanteil unter den Erben aufgeteilt und ausbezahlt.
5. Abschichtung
Durch eine Abschichtung hat ein Erbe die Möglichkeit, sich aus der Erbengemeinschaft zu entziehen, ohne dass diese aufgelöst werden muss. Häufig gibt der entsprechende Erbe seine Mitgliedschaftsrechte gegen eine Abfindung auf. Der entsprechende Erbanteil wird den verbleibenden Erben zugerechnet.
Bei der Abschichtung ist ein formfreier Vertrag ausreichend, da keine bestimmte Person begünstigt wird, sondern lediglich die Rechte des Erbes übertragen werden, welcher aus der Erbengemeinschaft ausscheidet. Werden Geschäftsanteile übertragen, ist eine Beglaubigung erforderlich.
Damit die Rechtssicherheit bei einer Abschichtung gewährleistet ist, sollten Sie einen Anwalt kontaktieren.
Wichtige Punkte, die es bei einer Auflösung der Erbengemeinschaft zu beachten gilt
Diese Punkte sind wichtig, damit eine Auflösung der Erbengemeinschaft problemlos abgewickelt werden kann.
Mit spezialisierten Experten bestmöglich Ihre Erbengemeinschaft auflösen
Falls Sie Ihre Erbengemeinschaft auflösen möchten, ist die Unterstützung durch einen Rechtsanwalt sehr hilfreich. Ein erfahrener Anwalt im Bereich Erbrecht kann nicht nur bestmöglich Ihre Interessen vertreten, sondern begleitet Sie auch rechtssicher durch den kompletten Prozess der Auflösung.
Rechtsanwalt Traub ist ein hoch kompetenter und erfahrener Spezialist im Bereich Erbrecht. Er unterstützt Sie bei dem komplexen Thema der Auflösung der Erbengemeinschaft, sodass Sie am Ende die bestmögliche Lösung erzielen. Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Traub, um professionelle Hilfe bei den folgenden Punkten zu erhalten: