Kündigung wegen Krankheit? So erhalten Sie Ihre Abfindung

von Andreas Traub

Mai 5, 2022


Sie haben eine krankheitsbedingte Kündigung erhalten? Unter bestimmten Voraussetzungen steht Ihnen eine Abfindung zu. Allerdings werden Sie den finanziellen Vorteil, der Ihnen wahrscheinlich gerade jetzt sehr gelegen kommt, nicht von alleine erhalten.

Es sind rechtliche Fallstricke und Hürden zu beachten, über die ich Sie, als erfahrenen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, gerne aufkläre.

Wann ist eine krankheitsbedingte Kündigung überhaupt zulässig?

Sie haben eine Kündigung wegen Krankheit erhalten? Dann sollten Sie im ersten Schritt prüfen, ob diese überhaupt rechtmäßig ist. Insgesamt müssen drei Voraussetzungen gegeben sein, damit der Arbeitgeber eine Kündigung wegen Krankheit ausstellen kann.

Interessenabwägung

Bei der Interessenabwägung muss sowohl das Interesse des Arbeitgebers an der Kündigung aufgrund der krankheitsbedingten Fehltage als auch das Interesse seitens des Arbeitnehmers an einem Fortbestand des Arbeitsverhältnisses berücksichtigt werden. Dabei ist die bisherige Beschäftigungsdauer, die Krankheitsursache, aber auch Fehlzeiten von Mitarbeitern in einer vergleichbaren Position mit einzubeziehen. Der Arbeitgeber muss dabei zu dem Resultat kommen, dass die Interessenbeeinträchtigung so hoch ist, dass eine Fortdauer des Arbeitsverhältnisses nicht tragbar ist. Es muss jedoch auch geprüft werden, ob der Mitarbeiter in eine andere Position versetzt werden könnte.

Negative Gesundheitsprognose

Bei einer negativen Gesundheitsprognose gibt es zwei unterschiedliche Varianten. Zum einen kann eine Kündigung erfolgen, wenn der Arbeitnehmer aufgrund einer Langzeiterkrankung ausfällt und bei der Entlassung nicht absehbar ist, wann er wieder vollständig einsatzbereit ist. Aber auch, wenn sich ein Arbeitnehmer häufig über kürzere Zeitfenster krankmeldet, kann eine negative Gesundheitsprognose gegeben sein, da davon auszugehen ist, dass auch in der Zukunft immer wieder eine Krankschreibung vorkommen wird.

Interessenbeeinträchtigung des Arbeitgebers

Aufgrund der krankheitsbedingten Fehlzeiten können die wirtschaftlichen oder betrieblichen Interessen des Unternehmens erheblich beeinträchtigt sein. Das kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn durch das Fehlen der betriebliche Ablauf gestört wird und es zu erheblichen Beeinträchtigungen kommt. Auch wenn die Entgeltfortzahlungen den Arbeitgeber in finanzielle Schwierigkeiten bringen, liegt eine Interessensbeeinträchtigung auf der Seite des Arbeitgebers vor.

Sie erhalten Ihre Abfindung nicht von alleine

Eine Kündigung wegen Krankheit bedeutet nicht automatisch, dass der Mitarbeiter das Recht auf eine Abfindung besitzt. In vielen Fällen ist der Arbeitgeber nur zur Zahlung der Abfindung bereit, wenn Sie als Arbeitnehmer die Kündigung akzeptieren. Allerdings kommt es hier auf Ihr Verhandlungsgeschick an. Ein Rechtsanwalt kann Ihnen wichtige Tipps und Ratschläge geben.

Wie hoch fällt eine Abfindung aus?

Die Summe der Abfindung ist Verhandlungssache. Eine gesetzlich vorgeschrieben und fest definierte Höhe existiert nicht. Als Richtwert wird häufig die Hälfte des Bruttomonatsgehalts mal der Summe der Beschäftigungsjahre veranschlagt. Kontaktieren Sie in diesem Fall einen Anwalt. Er kann aufgrund seiner Erfahrungen und durch Taktik oft einen höheren Wert erstreiten.

Was bedeutet ein Abwicklungsvertrag?

Um eine mögliche Abfindung zu erhalten, sollten Sie so schnell wie möglich auf Ihren Arbeitgeber zugehen. Eventuell ist dieser bereit, einen sogenannten Abwicklungsvertrag aufzusetzen, in dem neben den Folgen der Kündigung auch eine Abfindung geregelt ist. Stellt sich der Arbeitgeber stur, haben Sie mit einem Anwalt die Chance, eine Klage zu erheben und vor Gericht zu ziehen. Dort kann erneut über eine Abfindung verhandelt werden.

Was ist nach Erhalt der Kündigung zu tun?

Nachdem Sie eine Kündigung wegen Krankheit erhalten haben, besteht die Möglichkeit für Sie als Arbeitnehmer eine Klage einzureichen. Was es dabei zu beachten gibt und wie diese abläuft, erfahren Sie hier:

1. Schritt: Reagieren Sie schnell und beauftragen Sie einen Anwalt

Schnelles Handeln ist bei einer Kündigung wegen Krankheit sehr wichtig, denn wenn Sie klagen möchten, haben Sie als Arbeitnehmer nur eine Frist von drei Wochen. Damit die Klage erfolgreich verläuft, ist rechtlicher Beistand wichtig.

2. Schritt: Lassen Sie die Kündigung überprüfen

Lassen Sie Ihre Kündigung und den Kündigungsgrund auf Formfehler durch einen Anwalt prüfen. So schaffen Sie eine gute Verhandlungsbasis und Grundlage für eine Abfindung.

3. Schritt: Wägen Sie alle Möglichkeiten ab

Wägen Sie alle Möglichkeiten, wie beispielsweise das Verfassen eines Abwicklungsvertrags, ab. Überlegen Sie auch, ob Sie als Arbeitnehmer in dem Unternehmen bleiben möchten.

4. Schritt: Verhandeln Sie über einen Anwalt mit Ihrem Arbeitgeber

Sowohl ein Abwicklungs- als auch ein Aufhebungsvertrag haben zum Ziel, das Arbeitsverhältnis gegen eine Abfindung zu beenden. Mit einem Anwalt stehen Ihre Chancen gut, darüber erfolgreich zu verhandeln.

5. Schritt: Wenn nötig und möglich - klagen Sie

Falls Sie keine gütige Einigung mit Ihrem Arbeitgeber erreichen, haben Sie die Möglichkeit zu klagen. Die Kündigungsschutzklage müssen Sie innerhalb von drei Wochen einreichen.

6. Schritt: Erhalten Sie Ihre Abfindung

Nachdem alle Voraussetzungen für eine Abfindung bei einer Kündigung wegen Krankheit erfüllt sind, dürfen Sie sich über die Einmalzahlung von Ihrem Arbeitgeber freuen.

Beispielrechnung eine Abfindung

Falls Sie unsicher sind, wie hoch Ihre Abfindung ausfallen kann, können Sie sich am folgenden Beispiel orientieren:

Sie haben 6 Jahre in einem Unternehmen gearbeitet und monatlich 3.000 Euro Gehalt bezogen. Die Abfindungshöhe beim Anrechnen eines halben monatlichen Bruttogehalts würde hier wie folgt aussehen: 6 Jahre Mal ½ x 3000 € = 9.000 €.

Eine schnelle Reaktion und juristischer Beistand sind wichtig

Arbeitnehmer, die wegen Krankheit gekündigt werden, sollten schnell handeln. Vor allem, wenn ein Kündigungsschutzprozess im Raum steht, müssen die einzelnen Fristen berücksichtigt werden. Aber auch, wenn es darum geht, die Regelungen in einem Abwicklungsvertrag festzuhalten und über die Höhe der Abfindung zu verhandeln, ist der Beistand und die Expertise durch einen Anwalt mit Schwerpunkt Arbeitsrecht unerlässlich.

Mit einem erfahrenen Anwalt für Arbeitsrecht stehen Ihre Chancen gut

Egal, ob es um die rechtliche Prüfung und der Wirksamkeit der Kündigung aufgrund von Krankheit geht oder darum, welchen Anspruch Sie als Arbeitnehmer haben - ein erfahrener Anwalt hilft Ihnen und berät Sie hinsichtlich Kündigungsschutz. Eine krankheitsbedingte Kündigung muss nicht direkt von Ihnen als Arbeitnehmer akzeptiert werden.

Es gibt viele Wege und Möglichkeiten, um Fehler aufzudecken, den Arbeitsvertrag und den Kündigungsschutz zu prüfen. Mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt können Sie alle Mittel ausschöpfen und erzielen in der Regel ein sehr gutes Ergebnis. Sie können auf zahlreiche Fallkonstellationen und eine langjährige Erfahrung zurückgreifen.

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