So können Sie beim Erbe erfolgreich Ihren Pflichtteil einfordern

von Andreas Traub

Februar 19, 2024


Sie möchten Ihren Anspruch auf einen Pflichtteil des Erbes geltend machen?

Das Einfordern Ihres gesetzlichen Pflichtteils kann eine Herausforderung darstellen, insbesondere wenn Sie nicht über rechtliche Fachkenntnisse verfügen. Nicht zu handeln oder Fehler zu machen, kann dazu führen, dass Sie auf einen Teil Ihres Erbes verzichten müssen.

Als Experte für Erbrecht setzt sich Rechtsanwalt Traub für Ihre Interessen konsequent ein und kümmert sich darum, Ihren Pflichtteil durchsetzungsstark einzufordern, sodass Sie zu Ihrem Recht kommen.

Das Wichtigste in Kürze

  • 1. Navigieren durch das komplexe Pflichtteillabyrinth: Entdecken Sie, wie Rechtsanwalt Traub Ihnen helfen kann, durch die komplexen und oft verwirrenden Gesetze des Pflichtteils durchzusteuern, um sicherzustellen, dass Sie den Anspruch erhalten, der Ihnen zusteht.
  • 2. Meistern der Herausforderungen bei der Pflichtteileinforderung: Lernen Sie, welche Schwierigkeiten bei der Einforderung Ihres Pflichtteils auftreten können, darunter unklare gesetzliche Regelungen und potenzielle Konflikte mit Erben, und wie ein Experte für Erbrecht Sie dabei unterstützen kann.
  • 3. Strategien für einen erfolgreichen Pflichtteilerhalt: Erfahren Sie, wie Rechtsanwalt Traub Ihnen helfen kann, Ihren Pflichtteil erfolgreich einzufordern, indem er sich mit den rechtlichen Feinheiten auseinandersetzt und sicherstellt, dass Sie nicht weniger erhalten, als Ihnen zusteht.
  • 4. Wissenswertes über Pflichtteil und Anspruchsberechtigte: Erhalten Sie Einblicke in die Grundlagen des Pflichtteils, wer anspruchsberechtigt ist und wie der Anspruchsberechtigte seinen rechtmäßigen Anteil einfordern kann, selbst wenn er durch ein Testament enterbt wurde.
  • 5. Rechtsanwalt Traub: Ihr Verbündeter im Pflichtteilsrecht: Entdecken Sie, wie Rechtsanwalt Traub als Ihr Experte im Pflichtteilsrecht Ihre Interessen vertreten und Ihnen dabei helfen kann, Ihren Anspruch auf den Pflichtteil geltend zu machen und durchzusetzen.

Herausforderungen bei der Einforderung des Pflichtteils

1. Unklare gesetzliche Regelungen

Die Gesetze rund um das Erbrecht und den Pflichtteil können komplex und schwer zu verstehen sein. Dies kann dazu führen, dass Sie Ihre Rechte nicht vollständig kennen oder verstehen und somit nicht in der Lage sind, Ihren Pflichtteil effektiv durchzusetzen.

2. Fehlende Informationen über den Nachlass

Ohne genaue Kenntnis des Nachlasses und dessen Wert kann es schwierig sein, den genauen Betrag Ihres Pflichtteils zu bestimmen. Dies kann zu Konflikten mit den Erben und möglicherweise zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen.

3. Mögliche Streitigkeiten mit den Erben

Wenn die Erben nicht bereit oder in der Lage sind, Ihren Pflichtteil auszuzahlen, kann dies zu langwierigen und kostspieligen rechtlichen Streitigkeiten führen.

4. Unvollständiges Nachlassverzeichnis

Ein unvollständiges Nachlassverzeichnis kann es schwierig machen, den Wert des Nachlasses genau zu bestimmen. Dies kann dazu führen, dass Sie weniger erhalten, als Ihnen eigentlich zusteht.

Um Pflichtteilsansprüche durchzusetzen, können entweder außergerichtliche Verhandlungen geführt oder gerichtliche Klagen eingereicht werden. Dabei werden Auskunfts-, Wertermittlungs- und schließlich Zahlungsansprüche geltend gemacht. Dies kann ein komplexer Prozess sein und erfordert oft die Unterstützung eines Anwalts für Erbrecht.

Mit hoch kompetentem Experten Ihren Pflichtteil einfordern

Rechtsanwalt Traub ist ein Experte im Erbrecht mit umfangreicher Erfahrung in der Durchsetzung von Pflichtteilen. Er kann Mandanten dabei helfen, ihren Pflichtteilsanspruch geltend zu machen und die notwendigen Schritte zur Durchsetzung des Anspruchs zu unternehmen. Darüber hinaus verfügt er über spezielle Fachkenntnisse in der Prüfung von Fällen, bei denen es um die Rechtmäßigkeit einer Enterbung geht.

Die Inanspruchnahme eines spezialisierten Anwalts für Erbrecht wie Rechtsanwalt Traub bietet:

  • fundierte Expertise
  • erfahrene Unterstützung bei der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen
  • insbesondere in konfliktreichen oder komplexen erblichen Situationen

Zu der umfassenden Unterstützung für seine Mandanten im Prozess der Pflichtteilforderung gehören auch die Anspruchsberechnung, gerichtliche Durchsetzung und Sie profitieren dabei von fundiertem Fachwissen im Erbrecht und umfassender Erfahrung in Pflichtteilangelegenheiten.

Pflichtteil und Anspruchsberechtigte

Der Pflichtteil ist die gesetzlich vorgeschriebene Mindestbeteiligung am Erbe, die sicherstellen soll, dass der Erblasser auch nach seinem Tod Fürsorgepflichten gegenüber seinen nahen Angehörigen hat. Sein Anteil beträgt immer die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Das ist gesetzlich festgelegt. Es gibt jedoch bestimmte Personen, die von diesem Anspruch ausgeschlossen sind.

Die Unterkategorien 3.1 und 3.2 sind besonders relevant. Unterkategorie 3.1 behandelt die "Pflichtteilsberechtigten", darunter nahe Angehörige des Erblassers wie Ehepartner, Kinder und Enkel. Unterkategorie 3.2 beschäftigt sich mit der "Rechtlichen Grundlage" für den Pflichtteil, wie sie in § 2303 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt ist.

Ehepartner, Kinder und Enkel

Zu den Pflichtteilsberechtigten zählen in der Regel nahe Angehörige des Erblassers wie Ehepartner, Kinder und Enkel. Dies bedeutet, dass auch minderjährige Kinder einen Anspruch auf den Pflichtteil haben können. Eltern des Verstorbenen haben nur dann einen Anspruch auf den Pflichtteil, wenn der Verstorbene kinderlos war.

Rechtliche Grundlage

In § 2303 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist die rechtliche Grundlage für den Pflichtteil geregelt. Dieser definiert den Anspruch auf den Pflichtteil bei der gesetzlichen Erbfolge. Um einen Pflichtteilsanspruch geltend zu machen, müssen mehrere Kriterien erfüllt sein:

  • Die Person muss zur pflichtteilsberechtigten Gruppe gehören
  • sie muss durch ein Testament enterbt worden sein
  • oder bei Vorhandensein eines Testaments nichts erhalten haben, obwohl Vermögen im Nachlass vorhanden ist.

Die Erbengemeinschaft haftet als Gesamtschuldner für den Pflichtteilsanspruch. Pflichtteilsberechtigte haben das Recht auf Auskunft über den Nachlass und können ein Nachlassverzeichnis anfordern, um die Höhe ihres Pflichtteilsanspruchs zu ermitteln. Der Pflichtteil beläuft sich auf die Hälfte des Wertes, der dem Pflichtteilsberechtigten gemäß gesetzlicher Erbfolge zusteht.

Ein Anspruch auf den Pflichtteil entfällt, wenn die Person enterbt wurde und zusätzlich einen Pflichtteilsverzicht unterzeichnet hat oder dem Erblasser nach dem Leben getrachtet hat.

Pflichtteil trotz Enterbung

Auch wenn Sie durch ein Testament enterbt wurden, können Sie Ihren Pflichtteil einfordern. In diesem Fall haben Sie einen Anspruch auf einen Pflichtteil, der die Hälfte des gesetzlichen Erbteils entspricht. Die Person, die trotz Vorhandensein einer Pflichtteilstrafklausel den Pflichtteil einfordert, verwirkt das Recht auf das spätere Erbe nach dem zweiten Elternteil.

Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Regel. Sollten Sie trotz eines Testaments einen Anspruch auf den Pflichtteil haben, ist es erforderlich, diesen aktiv einzufordern, da der Pflichtteil nicht automatisch ausgezahlt wird. In bestimmten Einzelfällen könnte es angemessen sein, die Pflichtteilstrafklausel nicht zu beachten, insbesondere wenn der überlebende Elternteil zu Verschwendung und Verschuldung neigt.

Schritte zur Geltendmachung des Pflichtteils

Um den Pflichtteil zu fordern, ist es notwendig, sich an die Erben zu wenden und Auskunft über den Wert des Nachlasses einzuholen. Die Inanspruchnahme eines spezialisierten Rechtsanwalts und die rechtzeitige Geltendmachung der Pflichtteilsansprüche sind maßgeblich für den Erfolg. Darüber hinaus sollte der Pflichtteil in Form von Geld geleistet werden.

Falls der Erbe den Pflichtteil nicht auszahlt, ist es notwendig, eine Klage zu erheben, um die Pflichtteilsansprüche durchzusetzen. 

Berechnung des Pflichtteils

Die Berechnung des Pflichtteils basiert auf dem Wert der getätigten Schenkungen und dem gesetzlichen Erbteil. Für die Berechnung ist es erforderlich, Auskunft über den Wert des Nachlasses einzuholen. Bei der Ermittlung des Pflichtteils sind folgende Vermögenswerte im Nachlassverzeichnis zu berücksichtigen:

  • Geldvermögen
  • Grundstücke
  • Wertpapiere
  • Kunstgegenstände
  • Verkehrswert von Grundstücken oder Unternehmen
  • alle Wertgegenstände des Verstorbenen

Die Pflichtteilquote entspricht der Hälfte der gesetzlichen Erbquote. Sie wird gemäß den gesetzlichen Bestimmungen berechnet. Es ist wichtig, dass im Rahmen der lebzeitigen Übertragung von Immobilien die vereinbarten vertraglichen Gegenleistungen sorgfältig überprüft werden. So kann sichergestellt werden, dass sie ihren Wert behalten.

Auszahlung des Pflichtteils

Die Verpflichtung zur Auszahlung des Pflichtteils liegt beim Erben oder der Erbengemeinschaft des Verstorbenen, und dieser ist unmittelbar nach dem Todesfall fällig. Sollte der Erbe sich weigern, den Pflichtteil auszuzahlen und in Zahlungsverzug geraten, der auf sein Verschulden zurückzuführen ist, ist er verpflichtet, sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten zu tragen.

Die Auszahlung des Pflichtteils kann sich verzögern, da die korrekte Ermittlung des Nachlasswertes bei komplexen Erbschaften oft Monate oder Jahre in Anspruch nehmen kann. Allerdings besteht eine Frist von drei Jahren zur Geltendmachung des Pflichtteils, ab Kenntnis des Erbfalls. Jedoch kann der Anspruch maximal innerhalb einer Frist von dreißig Jahren eingefordert werden.

Fristen für die Auszahlung

Gemäß gesetzlicher Vorgaben beträgt die Frist für die Auszahlung des Pflichtteils 3 Jahre ab dem Zeitpunkt des Erbfalls oder ab dem Zeitpunkt, an dem der Pflichtteilsberechtigte Kenntnis von seinem Anspruch erlangt. Falls die Frist für die Auszahlung des Pflichtteils nicht eingehalten wird, hat der Berechtigte die Möglichkeit, eine Leistungsklage beim Nachlassgericht einzureichen.

Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Regel. Die Auszahlung des Pflichtteils kann verzögert werden, wenn der Erbe nicht kooperiert oder wenn es rechtliche Streitigkeiten gibt. In solchen Fällen kann ein Rechtsanwalt helfen, die Interessen zu vertreten, Streitigkeiten beizulegen, die beste Lösung zu finden und die Durchsetzung der Interessen zu unterstützen.

Verjährungsfrist beim Pflichtteil

Die Verjährungsfrist für den Pflichtteil beträgt drei Jahre. Das Gesetz sieht vor, dass die Frist mit dem Ende des Jahres beginnt, in dem der nicht berücksichtigte Pflichtteilsberechtigte von den relevanten Ereignissen erfährt. Dies betrifft den Tod des Erblassers, dessen Enterbung oder den zu geringen Erbteil.

Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Regel. Zum Beispiel kann die Verjährung für minderjährige Anspruchsberechtigte bis zur Vollendung ihres 21. Lebensjahres verlängert sein, für unentdeckte Erbfälle besteht sie für 30 Jahre, und sie kann durch Faktoren wie Nichtauffindbarkeit eines Berechtigten oder Stufenklagen gehemmt werden.

Pflichtteilsergänzungsanspruch

Der Pflichtteilsergänzungsanspruch ist ein Anspruch auf Ausgleich von Schenkungen des Erblassers, die den Nachlasswert verringern. Der Anspruch wird nur geltend gemacht, wenn zwischen Schenkung und Erbfall nicht mehr als zehn Jahre vergangen sind. In diesem Fall gilt eine Verjährungsfrist von zehn Jahren.

Die Berechnung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs basiert auf dem Wert der getätigten Schenkungen. Es ist wichtig, dass im Rahmen der lebzeitigen Übertragung von Immobilien die vereinbarten vertraglichen Gegenleistungen sorgfältig überprüft werden. So kann sichergestellt werden, dass sie ihren Wert behalten.

Wichtige Faktoren, die den Erfolg des Einforderns des Pflichtteils beeinflussen

Es gibt verschiedene Faktoren, die den Erfolg beim Einfordern des Pflichtteils beeinflussen können. Dazu gehören:

1. Die Auswahl des richtigen Rechtsanwalts

Ein erfahrener, spezialisierter Anwalt kann Sie durch den komplexen Prozess der Pflichtteilseilförderung führen und sicherstellen, dass Sie Ihre Rechte vollständig wahrnehmen.

2. Die fristgerechte Geltendmachung des Pflichtteils

Es ist wichtig, Ihren Pflichtteil innerhalb der gesetzlichen Fristen geltend zu machen, um Ihre Ansprüche nicht zu verlieren.

3. Die finanzielle Situation des Erblassers

Die finanzielle Situation des Erblassers kann einen erheblichen Einfluss auf den Wert des Pflichtteils haben. Ein guter Anwalt kann dabei helfen, den Wert des Nachlasses korrekt zu ermitteln.

Sonderfälle: Pflichtteilstrafklausel und Entziehung des Pflichtteils

Es gibt einige Sonderfälle, die den Pflichtteil beeinflussen können. Dazu gehört die Pflichtteilstrafklausel, eine Klausel, die in der Regel im Berliner Testament enthalten ist und die Kinder enterbt, wenn sie nach dem Tod des ersten Ehepartners ihren erbrechtlichen Pflichtteilsanspruch geltend machen. Dabei ist es wichtig, alles zu beachten, um keine unerwünschten Folgen zu erleben, denn jeder Fall ist einzigartig.

Einem Erben kann der Pflichtteil unter besonders schwerwiegenden Umständen entzogen werden, wenn dies im Testament oder Erbvertrag des Erblassers angeordnet und begründet wurde. In bestimmten Einzelfällen könnte es angemessen sein, die Pflichtteilstrafklausel nicht zu beachten, insbesondere wenn der überlebende Elternteil zu Verschwendung und Verschuldung neigt.

Rechtsanwalt Traub als Ihr Experte im Pflichtteilsrecht

Rechtsanwalt Traub ist ein Experte auf dem Gebiet des Pflichtteilsrechts. Er bietet eine umfassende Unterstützung bei der Durchsetzung des Pflichtteils und vertritt die Interessen seiner Mandanten durch fachlich fundierte und rechtssichere Vorgehensweisen.

Durch seine jahrelange Erfahrung und sein tiefgreifendes Fachwissen prüft er Ihre Situation, Chancen und Möglichkeiten und bietet individuelle Lösungen, um Ihren Pflichtteil einzufordern, sodass Sie zu Ihrem Recht kommen.

Holen Sie sich jetzt Ihren Pflichtteil vom Erbe

Wenn Sie glauben, dass Sie einen Anspruch auf den Pflichtteil haben, sollten Sie nicht zögern, diesen einzufordern. Es ist Ihr Recht, und Sie sollten es nicht aufgeben. Rechtsanwalt Traub kann Sie dabei unterstützen, Ihren Anspruch geltend zu machen und sicherzustellen, dass Sie das Erbe erhalten, das Ihnen zusteht.

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