Testament erstellen – darauf sollten Sie achten

von Andreas Traub

Mai 5, 2022


Jeder von uns sollte es tun oder sollte es bereits getan haben: Das eigene Testament erstellen.

Sie haben die Möglichkeiten, Ihr Vermögen nach Ihren Wünschen zu verteilen. Damit Ihr Vermögen allerdings die Begünstigten in bestmöglicher Form bevorteilt, sind einige rechtliche Hindernisse zu berücksichtigen.

Als erfahrener Rechtsanwalt für Erbrecht erkläre ich Ihnen, wie Sie Ihr Testament rechtlich vorteilhaft erstellen.

Was wird in einem Testament geregelt?

Mit einem Testament haben Sie die Möglichkeit, die gesetzliche Erbfolge außer Kraft zu setzen und Ihren Nachlass selbst und nach Ihren Vorstellungen zu regeln. Einige Pflichtteilsansprüche ausgenommen, können Sie folgende Punkte in Ihrem letzten Willen festlegen:

  • Sie können Personen, die nicht als Erben eingesetzt sind, mit einer bestimmten Geldsumme oder persönlichen Gegenständen berücksichtigen.
  • Mit einer Vor- und Nacherbschaft können Sie regeln, wer den Nachlass nach dem Tod des ersten Erbberechtigten erhält.
  • Sie haben das Recht, gesetzliche Erben zu enterben. Dafür sind keine Gründe notwendig. Der Pflichtteil kann jedoch nur bei rechtlich relevanten Gründen entzogen werden.
  • Sollte ein oder mehrere Erbberechtigte das Erbe ausschlagen, können Sie Ersatzerben benennen.
  • Sie können einen Testamentsvollstrecker bestimmen, welcher sich um Ihr Erbe kümmert.
  • In Ihrem Testament können Sie eine Erbengemeinschaft, Vereine oder Organisationen als Erben benennen.

Erforderliche Formerfordernisse im Testament

Häufig wird bei der Testamentserrichtung auf eine notarielle Beurkundung verzichtet und nur ein rein eigenhändiges Testament verwendet. Damit das handschriftliche Dokument sicher vor Anfechtungen ist, müssen Sie nach  § 2247 und § 2267 im BGB folgende gesetzliche Formerfordernisse berücksichtigen und einhalten:

Welche Form muss ein Testament haben?
  • Das Testament kann in jeder Sprache verfasst werden, solange der Inhalt von einer dritten Person gelesen und verstanden werden kann.
  • Für die Gültigkeit ist am Ende des Testaments die handschriftliche, verifizierende Unterschrift des Erblassers bestehend aus Vor- und Familiennamen erforderlich. Ohne Unterschrift ist das Testament ungültig.
  • Das Testament muss durch den Erblasser leserlich und handschriftlich verfasst werden.
  • Nicht zwingend erforderlich, aber empfohlen wird die Angabe von Ort und Datum.
  • Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen sind ebenfalls handschriftlich durchzuführen und mit Ort, Datum und Unterschrift des Erblassers zu versehen.
  • Welche unterschiedlichen Arten von Testamenten gibt es?

    Wenn Sie ein Testament aufsetzen möchten, haben Sie die Wahl zwischen verschiedenen Arten. Alle Testamentsformen sind gesetzlich geregelt.

    Ein Rechtsexperte hilft Ihnen bei der Entscheidung, welche Art von Testament am besten für Sie geeignet ist. Dabei können Sie zwischen formalen oder Sonder-Testamentsarten wählen. Zu einem formalen Testament zählen: Das Einzeltestament, gemeinschaftliche, gleichzeitig gemeinschaftliche, gegenseitige und wechselbezügliche Testamente sowie die Sonderform des Berliner Testaments.

    Sondertestamentsformen sind das Behindertentestament, das Bedürftigentestament und das Nottestament.

    Neben diesen Varianten haben Sie zusätzlich die Möglichkeit, als Alternative eine Schenkung zu tätigen oder einen Erbvertrag aufzusetzen.

    Die Vorteile des Berliner Testaments

    Das Berliner Testament, auch als Berliner Modell, gemeinschaftliches oder Ehegatten-Testament bezeichnet, ist ein Testament, bei welchem sich die Ehepartner gegenseitig als Alleinerben einsetzen. Gemeinsame Kinder erben in diesem Fall in der Regel erst, wenn beide Ehepartner verstorben sind. Dies bietet den Vorteil, dass Sie sich als Ehepartner finanziell absichern ohne eine Erbengemeinschaft mit Kindern und anderen gesetzlichen Erben bilden zu müssen.

    Grundlage für das Berliner Testament bieten die §§ 2265 ff. BGB.

    Das Testament selbst erstellen

    Prinzipiell kann zu Hause jeder selbst sein Testament schreiben, ohne die Hilfe eines Anwalts in Anspruch zu nehmen. Allerdings ist es wichtig, einige Punkte zu beachten, damit der letzte Wille seine Gültigkeit besitzt. Neben den formalen Aspekten wie etwa der handschriftlichen Verfassung inklusive Unterschrift müssen einige weitere Punkte berücksichtigt werden.

    Als Erblasser müssen Sie in Ihrem Testament die vollständigen Namen der Personen, die erben sollen, auflisten. Beschreiben Sie so genau und detailliert wie möglich, wer wie viel und was bekommen soll. Vermeiden Sie allgemeine Formulierungen.

    Sollten Sie Ihr Testament selbst aufsetzen, ist es ratsam, dieses im Anschluss durch einen Anwalt für Erbrecht prüfen zu lassen, damit Ihre Erbwünsche so umgesetzt werden, wie Sie es möchten.


    Wann ist ein Testament ungültig?

    Es gibt unterschiedliche Gründe, wieso ein Testament unwirksam sein kann. Meistens ist die Ursache eines eigenständig verfassten Testamentes ein Formfehler. Häufige Fehler sind unter anderem das Erstellen mit einem Computer oder die fehlende Unterschrift unter dem letzten Willen.

    Weitere mögliche Gründe, wieso Ihr Testament ungültig ist, sind unter anderem:

    • Testierfähigkeit: Der Erblasser muss beim Testament verfassen testierfähig sein. Ist er nachweislich testierunfähig, ist die Verfügung ungültig.
    • Testierwille: Zum Verdeutlichen des Zwecks sollte als Überschrift „Letzter Wille“ oder „Testament“ über dem restlichen Schriftstück stehen.
    • Höchstpersönlichkeit: Das Testament muss persönlich durch den Erblasser und nicht durch einen Stellvertreter geschrieben sein.
    • Anfechtung: Wird einer Anfechtung stattgegeben, ist das Testament damit unwirksam.
    • Ehegattentestament: Ein früher verfasstes Ehegattentestament steht i.d.R. über einem späteren, vom Erblasser verfassten Testament.

    Anwalt oder Notar – wer sollte das Testament erstellen?

    Grundsätzlich kann sowohl zusammen mit einem Anwalt als auch mit einem Notar das Testament aufgesetzt werden. Ein Anwalt für Erbrecht ist für die parteiische Rechtsberatung hilfreich.

    Wichtig ist das Vermeiden von Formfehlern, da diese dazu führen, dass das komplette Testament unwirksam wird.

    Mit einem erfahrenen Rechtsanwalt für Erbrecht sind Sie auf der sicheren Seite

    Ein erfahrener Rechtsanwalt im Bereich Erbrecht hilft Ihnen, alle Fragen rund um die Erstellung eines Testaments zu klären. Er kann Ihnen Auskunft zur Erbfolge geben, weiß welche formalen Aspekte berücksichtigt werden müssen. Ein Anwalt hilft Ihnen, Ihre Interessen und alle Regelungen für die Angehörigen so zu formulieren, dass Ihr Partner, Ihre Kinder sowie die restliche Familie nach Ihren Wünschen bedacht werden. Mit dieser Vorsorge und Unterstützung können Sie sicher sein, dass Ihr handschriftliches Testament alle rechtlichen Anforderungen erfüllt!

    Haben Sie Fragen? Hinterlassen Sie ein Kommentar.

    Your email address will not be published. Required fields are marked

    {"email":"Email address invalid","url":"Website address invalid","required":"Required field missing"}

    Wobei kann ich Sie unterstützen?

    Ohne professionellen Rechtsbeistand, der das Rechtsgebiet Ihres Anliegens kennt und beherrscht, stehen die Chancen auf Erfolg leider schlecht. Vertrauen Sie auf einen renommierten Profi, der mit Erfahrung, Herz und Verstand bei der Sache ist.