Haben Sie eine Kündigung vom Arbeitgeber erhalten? So reagieren Sie richtig

von Andreas Traub

Mai 9, 2022


Sie haben trotz Ihrer Bemühungen eine Kündigung durch den Arbeitgeber erhalten? Es ist nun Vorsicht geboten, wenn Sie aus der Situation einen wirtschaftlichen Vorteil erzielen wollen.

Das deutsche Arbeitsrecht bietet Ihnen zahlreiche Möglichkeiten dazu, wenn Sie sich rechtlich richtig verhalten. Als erfahrener Anwalt für Arbeitsrecht kläre ich Sie über die notwendigen Schritte auf.

Was Sie in keinem Fall und in jedem Fall sofort tun sollten

  • Setzen Sie keine Unterschrift unter Dokumente
    Unterschreiben Sie keine Dokumente, hierzu gibt es keinerlei Verpflichtung. Bei der Kündigung handelt es sich um eine einseitige Willenserklärung, welche ohne Zustimmung des Gekündigten wirksam ist.
  • Melden Sie sich so schnell wie möglich arbeitssuchend
    Um sich arbeitslos zu melden, haben Sie i.d.R. nur drei Werktage nach Erhalt der Kündigung durch den Arbeitgeber Zeit. Prinzipiell müssen Sie sich erst spätestens 3 Monate vor Ende einer Beschäftigung arbeitssuchend melden. Dies ist in der Praxis allerdings gar nicht immer möglich, da nicht jede Kündigungsfrist läuft so lange. Beim Verpassen der Frist erhalten Sie Arbeitslosengeld erst nach einer Sperrzeit. Sie können sich per Telefon als arbeitssuchend melden und müssen erst spätestens am ersten Tag, an dem Sie ohne Beschäftigung sind, persönlich bei der Arbeitsagentur erscheinen.
  • Beantragen Sie umgehend ein Arbeitszeugnis
    Gemäß § 630 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) haben Sie als Arbeitnehmer Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Falls das Arbeitsverhältnis bis zur Kündigungsfrist noch aufrechterhalten bleibt und Sie arbeiten gehen, können Sie ein Zwischenzeugnis verlangen. Achten Sie darauf, dass es auf Firmenbriefpapier ausgedruckt und von Ihrem Arbeitgeber eigenhändig unterschrieben ist.

Überlegen Sie sich Ihre nächsten Schritte

  • Möchten Sie Ihre Arbeit behalten? Prüfen Sie die Möglichkeiten und Wege

  • Was planen Sie für Ihre Zukunft?

  • Machen Sie sich Gedanken über eine mögliche Abfindung

  • Sind Sie bereit, sich rechtlichen Beistand zu holen und den Rechtsweg einzuschlagen?

Diese Möglichkeiten haben Sie

Schritt 1: Prüfen Sie, ob Ihre Kündigung rechtswirksam ist

Wenn Sie Ihren Arbeitsplatz gerne behalten möchten, prüfen Sie Ihre Kündigung auf die nachfolgend genannten möglichen formalen Fehler, wodurch die Kündigung unwirksam ist. Rechtsanwälte mit dem entsprechenden Fachgebiet können Sie hierzu bestens beraten.

Eine Kündigung muss schriftlich ausgestellt und vom Arbeitgeber unterschrieben werden. Kündigungen per E-Mail sind nicht ausreichend. Die Kündigung muss einen Beendigungszeitraum beinhalten und falls in Ihrem Betrieb ein Betriebsrat existiert, muss dieser vor dem Aussprechen der Kündigung angehört werden. Auch unzulässige Kündigungsgründe sind eine Möglichkeit, Ihre Stelle behalten zu können.

Schritt 2: Prüfen Sie die Höhe und Ansprüche der Abfindung

Nicht selten haben Sie die Möglichkeit, die Zahlung einer Abfindung zu verhandeln. Dabei handelt es sich um eine einmalige Geldzahlung durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer im Rahmen der Kündigung. Um die Zahlung zu erhalten, haben Sie mehrere Möglichkeiten. Etwa, wenn der Arbeitgeber Ihnen einen einvernehmlichen Aufhebungsvertrag anbietet, Sie sich in einem gerichtlichen Verfahren mit dem Arbeitnehmer befinden oder Sie eine Kündigungsschutzklage einreichen möchten.

Schritt 3: Überprüfen Sie den Kündigungsschutz

Überprüfen Sie, ob in Ihrem Fall der Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) greift. In der Regel müssen mindestens zehn Arbeitnehmer im Unternehmen beschäftigt sein und Sie müssen mehr als sechs Monate ohne Unterbrechung für den Arbeitgeber tätig gewesen sein. Sonderkündigungsschutz können unter anderem Arbeitnehmer in Elternzeit, Schwangere, Schwerbehinderte, Auszubildende, Betriebsratsmitglieder, Wahlvorstände und Wahlwerber geltend machen.

Ergebnis:

Möglichkeit 1: Behalten Sie Ihren Arbeitsplatz

Wenn Sie Ihre Arbeitsstelle behalten möchten, haben Sie mehrere Möglichkeiten:


-   Das Kündigungsschreiben weist formale Fehler auf


-   Es wurde ein falscher Kündigungsgrund angegeben


-   Sie reichen erfolgreich eine Kündigungsschutzklage ein


Überlegen Sie sich gut, ob Sie Ihren Arbeitsvertrag tatsächlich aufrechterhalten möchten, nachdem man Ihnen eine Kündigung überreicht hat.

Möglichkeit 2: Fordern Sie Ihre Abfindung ein

Informieren Sie sich, ob die Voraussetzungen für eine Abfindung vorliegen. Als Arbeitnehmer besteht kein Anspruch auf die Einmalzahlung, allerdings möchten viele Unternehmen ein Gerichtsverfahren vermeiden und kommen Ihnen in diesem Punkt entgegen.


Die Höhe der Abfindung ist zum einen abhängig von Ihrem Gehalt und der Dauer des Beschäftigungsverhältnisses, aber auch vom Verhandlungsgeschick. Als Minimum können Sie die Hälfte eines Monatsgehalts für jedes Beschäftigungsjahr ansetzen, wobei Sie mit einem Rechtsanwalt deutlich bessere Chancen haben.

Eine schnelle Reaktion und juristische Feinheiten sind entscheidend

Falls Sie eine Kündigung erhalten haben, ist es wichtig, keine Fristen zu versäumen. Sollten Sie beispielsweise eine Kündigungsklage einreichen wollen, da die Kündigung unberechtigt ist, muss diese innerhalb von drei Wochen nach Erhalt des Kündigungsschreibens eingereicht werden. Um eine Arbeitslosengeld-Sperrzeit durch die Agentur für Arbeit zu verhindern, ist es ebenfalls extrem wichtig, alle Fristen ordnungsgemäß einzuhalten. Ansonsten drohen finanzielle Einbußen.

Oft sind es juristische Feinheiten, auf die es ankommt. Ein Anwalt, welcher im Idealfall im Bereich Arbeitsrecht spezialisiert ist und über entsprechende Erfahrung verfügt, ist aus diesem Grund unerlässlich.  Er hat wichtige Tipps und das Wissen, wie Sie bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorgehen müssen.

Gute Chancen mit einem erfahrenen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht

Mit einem Anwalt für Arbeitsrecht haben Sie gute Chancen. Ein Anwalt prüft Ihre Kündigungsunterlagen, die Einhaltung der Kündigungsfrist und die Rechtslage sowohl bei einer ordentlichen als auch bei einer außerordentlichen Kündigung.

Auch hinsichtlich vieler weiteren Aspekte wie der Beratung für eine Abfindungszahlung, der Inanspruchnahme von einem Sonderkündigungsschutz, der Ausstellung des Arbeitszeugnisses oder anderen wichtigen Fragestellungen ist ein erfahrener Rechtsanwalt der richtige Partner an Ihrer Seite.

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