Kündigung erhalten: So erhalten Sie eine Abfindung bei Kündigung durch den Arbeitgeber

von Andreas Traub

Juli 5, 2022


Ihr Arbeitgeber hat Ihnen gekündigt und Sie möchten wenigstens eine Abfindung erhalten? Das deutsche Arbeitsrecht gibt Ihnen die Möglichkeit, eine entsprechende Abfindung zu erhalten. 

Als Spezialist für Arbeitsrecht zeigt Rechtsanwalt Traub Ihnen, worauf es ankommt und wann Ihnen eine attraktive Abfindung zusteht.

Habe ich Anspruch auf eine Abfindung? Darauf kommt es an

Sie haben als Arbeitnehmer eine Kündigung durch Ihren Arbeitgeber erhalten? In diesem Fall sollten Sie unbedingt klären, ob Sie eine Abfindung erhalten können. Auch wenn es keinen rechtlichen Anspruch auf diese Sonderzahlung gibt, besteht die Möglichkeit, dass beispielsweise bereits im Arbeitsvertrag oder in einem Sozialplan das Recht auf Abfindungszahlungen vorgesehen ist. Auch andere Faktoren können sich positiv auf die Auszahlung einer Abfindung auswirken.

Dauer des Arbeitsverhältnisses

Wenn Sie weniger als sechs Monate in der Firma beschäftigt waren, besteht i.d.R. kein Anspruch auf eine Abfindung. Bei mehr als sechs Monaten Betriebszugehörigkeit gilt: Je länger das Arbeitsverhältnis war, umso höher kann die Abfindung bei einer betriebsbedingten Kündigung ausfallen. Auch die Ausbildung zählt dabei zur Dauer der Beschäftigung.

Betriebsgröße

In Kleinbetrieben mit weniger als zehn Mitarbeitern ist eine Abfindungszahlung eher selten, aber nicht ausgeschlossen. In größeren Unternehmen, vor allem, wenn ein Betriebsrat vorhanden ist, stehen die Chancen gut, dass Sie als Arbeitnehmer eine Abfindung erhalten.

Einsatz eines Rechtsanwalts

Meistens möchte der Arbeitgeber eine zeit- und kostenintensive Auseinandersetzung vor dem Arbeitsgericht vermeiden. Nehmen Sie sich einen Anwalt für Arbeitsrecht und bereiten Sie eine Verhandlung vor, bei der Sie Ihrem Arbeitgeber ein reibungsloses Beenden des Arbeitsverhältnisses gegen eine Abfindungszahlung unterbreiten. In vielen Fällen ist der Arbeitgeber zur Zahlung der Abfindung bereit.

Schnell handeln (3-Wochen-Frist)

Sofern Sie eine Kündigung durch Ihren Arbeitgeber erhalten haben, ist schnelles Handeln erforderlich. Sie haben drei Wochen nach Zugang der ausgesprochenen Kündigung Zeit, eine Kündigungsschutzklage bei dem zuständigen Arbeitsgericht zu erheben. Wird festgestellt, dass die Kündigung laut Kündigungsschutzgesetz (KSchG) beispielsweise sozial ungerechtfertigt ist oder dass das Vertrauensverhältnis gegenüber des Arbeitnehmers ohne dessen Verschulden zerrüttet wurde, ist eine Abfindung i.d.R. durchsetzbar. Auch bei Formfehlern im Kündigungsschreiben stehen die Chancen auf eine Abfindung gut.

Wie viel Abfindung bekomme ich?

In der Regel ist die Höhe der Abfindung Verhandlungssache. Als Minimum sollten Sie die Hälfte eines Monatsgehalts pro Beschäftigungsjahr einfordern. Mit einem Anwalt stehen die Chancen deutlich besser, sodass auch höhere Abfindungen möglich sind. Folgende Punkte sollten Sie bei der Berechnung berücksichtigen:

  • Bei der Ermittlung der Beschäftigungsdauer sollte ein Zeitraum größer als sechs Monate auf ein Jahr gerundet werden.
  • Für die Berechnung ist die individuelle Arbeitszeit maßgeblich. Falls Sie in Teilzeit angestellt sind, werden die tatsächlich geleisteten Stunden berechnet.
  • Um das Monatsgehalt zu errechnen, wird meistens das Gesamtjahresgehalt inklusive Zulagen wie Urlaubsgeld, Tantiemen etc. herangezogen und durch zwölf geteilt.

Eine Beispielrechnung:

Sie erhalten ein Monats-Bruttogehalt von 3.500 Euro und ein 13. Monatsgehalt. Somit haben Sie einen Jahres-Bruttoverdienst von 45.000 Euro und ein durchschnittliches Monatsgehalt von 3.792 Euro. Sie waren 5 Jahre in der Firma beschäftigt.

Folgende Berechnung ermittelt die Höhe der Entschädigung:

0,5 x Dauer Betriebs­zugehörigkeit (in Jahren) x Brutto-Monatsgehalt in € ergibt sich:

0,5 x 5 Jahre x 3.792 € = 9.4792 €

In diesem Fall könnten Sie bei einer Bewilligung durch den Arbeitgeber mit einer Zahlung von knapp 9.500 Euro rechnen.

Online finden Sie verschiedene Abfindungsrechner, mit denen Sie durch Eingabe der entsprechenden Informationen Ihren Abfindungsanspruch ermitteln können.

So garantiere ich Ihnen eine hohe Abfindung

Als Anwalt für Arbeitsrecht kann ich Ihnen bei dem Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer Kündigung durch den Arbeitgeber dabei helfen, eine Abfindung zu erwirken. Dank meiner Erfahrung und dem Geschick in der Verhandlungsführung weiß ich, welche Mittel effektiv für die Zahlung einer Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung eingesetzt werden können. Zusammen erarbeiten wir eine solide Grundlage für eine Lösung, damit Sie einen Aufhebungsvertrag oder einen gerichtlichen Vergleich mit einer hohen Abfindungssumme erhalten.

Was ist eine Kündigungsschutzklage und wann ergibt Sie Sinn?

Um eine Kündigungsschutzklage einzureichen, müssen Sie länger als sechs Monate im Betrieb angestellt gewesen sein und das Unternehmen muss in der Regel mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigen. Mit dieser Klage wird festgestellt, dass die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch die Kündigung nicht rechtswirksam aufgelöst ist.

Im ersten Schritt nach Einreichen der Klage findet eine Güteverhandlung statt. Hier haben Sie die Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis mit einem Vergleich zu beenden, indem der Arbeitgeber zu einer Abfindungszahlung bereit ist. Es ist ratsam, sich mit einem erfahrenen Rechtsanwalt auf diesen Termin vorzubereiten. Je besser Ihre Argumentation ist, desto höher fällt normalerweise das Abfindungsangebot aus.

Schnell und erfolgreich - als erfahrener Rechtsanwalt für Arbeitsrecht stehe ich an Ihrer Seite

Durch meine jahrelange Erfahrung als Rechtsanwalt im Bereich Arbeitsrecht unterstütze ich Sie als Arbeitnehmer dabei, schnell und erfolgreich eine Abfindung von Ihrem Arbeitgeber zu erzielen.

Dabei wird das Kündigungsschutzrecht, die Kündigungserklärung und alles, was im Zusammenhang mit Ihrer Entlassung steht, berücksichtigt und genau analysiert. So können wir einen Ausgleich erreichen, welcher Sie für Ihren Jobverlust angemessen entschädigt.

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