Vorweggenommene Erbfolge – immer eine weise Entscheidung?

von Andreas Traub

Februar 24, 2022


Eine Erbschaft sollte wohl geplant sein, denn die Steuerbelastung kann das Erben zum teuren Unterfangen machen.

Je nach Steuerklasse und Freibetrag kann der Steuersatz bei 7 bis 50 % liegen. Nicht selten müssen liebgewonnene Vermögenswerte liquidiert werden, weil die Steuerforderungen es verlangen oder Streitigkeiten zwischen den Erben ausbrechen.

Mit einer vorweggenommenen Erbfolge, also dem strategischen Verschenken Ihrer Vermögenswerte zu Lebzeiten, können Sie das verhindern.

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Damit Ihr Vorhaben zum Erfolg wird, müssen einige juristische Details beachtet werden. Rechtsanwalt Traub klärt Sie auf.

Schenkung zu Lebzeiten: Die Vorteile für Sie und Ihre Erben

Die vorweggenommene Erbfolge verspricht viele finanzielle Vorteile: Für sich selbst und für Ihre Erben. Tatsächlich kann die Schenkung von Vermögen zu Lebzeiten finanziell ein kluger Schachzug sein.

Sind die typischen Fallstricke einkalkuliert, können Sie Ihr Vermögen, Ihre Person und die Wirkkraft Ihres Erbes schützen.

Senken Sie die Steuerbelastung

Auch nach der Erbrechtssteuerreform können durch die Schenkung erhebliche steuerliche Vorteile erzielt werden. Dafür bedarf es allerdings einer rechtzeitigen Planung und eine detaillierte Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen.

Absicherung Ihrer Person im Alter

Immer häufiger erfolgt eine Übertragung von Vermögenswerten vor dem Erbfall aufgrund einer „Vereinbarung“ aus Vererbenden und den begünstigten Verwandten. Wenn Sie sich etwa die Versorgung und Pflege durch Ihre Familienmitglieder sichern möchten, kann dies im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge geregelt werden.

Erhalten Sie Ihr Familienvermögen

Ein Streit unter Familienmitglieder und Erben beim Erbfall kann leider nicht immer vermieden werden. In einem derartigen Streitfall kommt es oft dazu, dass wichtige Vermögenswerte, wie Immobilien oder besondere Erbstücke, liquidiert werden. Wenn Sie Ihr Erbe vor Ihrem Ableben verschenken, können Sie den Fortbestand Ihres Vermögens in seiner jetzigen Form absichern.

Worauf Sie achten sollten, um vorteilhaft zu schenken

Damit die Schenkung Ihres Vermögens an Ihre Liebsten zu Lebzeiten ein Erfolg wird, müssen die rechtlichen Fallstricke bekannt sein. Wegen der Erbrechtsreform unterliegt die Vermögensübertragung zu Lebzeiten strengeren Vorschriften.

Beachten Sie die Freibeträge

Je nachdem, ob Ihr Ehepartner, Ihr Kind, Enkel oder Ihre Eltern beschenkt werden sollen, gelten unterschiedliche Freibeträge (§ 16 ErbStG). Der Freibetrag darf für Schenkungen innerhalb eines Zeitraumes von zehn Jahren verwendet werden.

Tipp: Berücksichtigen Sie das Prinzip der Abschmelzung

Mit der 10-Jahresfrist des Erbschafts-und Schenkungssteuerrechts hat die zivilrechtliche 10-Jahresfrist des Pflichtteilsrechts nichts zu tun. Den Schenkungsfreibetrag können Sie alle 10 Jahre neu ausschöpfen. Eine Abschmelzung pro Jahr, die die Schenkung zurückliegt, kennt das Erbschafts-und Schenkungssteuerrecht nicht. Diese Konstruktion greift nur im Pflichtteilsrecht und zwar bei allen Schenkungen (Ausnahme: Ehegatten untereinander), die ohne Vorbehalt von Nutzungen erfolgen. In diesen Fällen darf pro Jahr, das die Schenkung zurückliegt 10 % vom Wert abgezogen werden, aus welchem der Pflichtteilsberechtigte seinen Anspruch errechnet. Dies ermöglicht Ihnen Spielräume, die Sie nutzen können.

Wertbemessung des verschenkten Vermögens & Steuern

Bei der Bemessung des Wertes des verschenkten Vermögens werden zur Vereinfachung die Maßstäbe des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes  (ErbStG) in Kombination mit dem Bewertungsgesetz (BewG) herangezogen.

Es kann dazu kommen, dass der Wert des Vermögens zu hoch angesetzt wird. Ihre Erben oder beschenkten Familienmitglieder haben dann die Möglichkeit, mit einem Sachverständigen den realen Wert nachzuweisen. Insbesondere im Sinne einer Steueroptimierung sollte die Beauftragung eines Sachverständigen im Bedarfsfall berücksichtigt werden.

Sichern Sie sich selbst und ihr verschenktes Vermögen ab

So schön es auch ist, seine engsten und liebsten Verwandten und Freunde zu beschenken: Sie dürfen sich selber und Ihre Altersvorsorge dabei nicht aus den Augen lassen. Das Gesetz sieht dafür einige Mechanismen vor, die dafür Sorge tragen, dass Beschenkte Ihr Geschenk ehren und sich notfalls um Sie kümmern. Sie müssen diese Mechanismen jedoch aktiv in Gang setzen.

Sie haben beispielsweise folgende Möglichkeiten:

Bei verschenkter Immobilie: Eigenen Wohnraum absichern und Wohnrecht vorbehalten

Sie können beispielsweise Ihre Immobilie verschenken und ein lebenslanges Wohnrecht („Nießbrauchrecht“) vereinbaren. Dabei findet zwar eine Übertragung der Immobilie an die Erbenden statt, aber die Immobilie darf, solange Sie dort leben und wohnen, nicht vermietet oder verkauft werden.

Bei Tod eines Erbenden geht das Eigentum an Sie zurück

Nur für den schlimmen Fall, dass ein Begünstigter Ihrer vorweggenommenen Erbfolge verstirbt, können Sie im Rahmen der Schenkung vereinbaren, dass das übertragene Vermögen an Sie zurückfällt. Normalerweise würde es an den nächsten Erben in der Erbfolge, z.B. die Kinder der Begünstigten, weitergehen.

Binden Sie die Verwendung Ihres verschenkten Vermögens an einen bestimmten Zweck

Sie können bestimmen, ob die Beschenkten über ihr Vermögen frei verfügen dürfen oder es nur zu einem bestimmten Zweck verwenden dürfen. Beispielsweise können Sie so vorsehen, dass Ihre Enkel ihr erworbenes Vermögen bis zu einem bestimmten Lebensjahr unberührt anlegen müssen. Sollte das Vermögen anders verwendet werden, als Sie es vorsehen, kann es durch eine Rückfallklausel an Sie zurück übertragen werden.

Planen Sie den Pflichtteil und die Ausgleichspflichten ein

Gegenüber bestimmten Familienmitgliedern haben Sie eine Erbpflicht in Höhe eines Erbanteils. Damit Ihre Schenkung bereits dahingehend Ihre Pflicht erfüllt, muss das vertraglich festgehalten werden.Damit Kinder nicht unfair benachteiligt werden, gibt es zudem eine Ausgleichspflicht. Halten Sie also auch fest, ob und inwiefern die Schenkung diese Pflichten berührt.

Treffen Sie individuelle Vereinbarungen zur Pflege und Rente

Auch wenn Sie Ihr Vermögen steuersparend verschenken, können Sie mit dem Beschenkten vereinbaren, dass durch das Vermögen Ihre Altersvorsorge gesichert ist. Dazu können Sie vertraglich festhalten, dass Sie weiterhin eine Rente ausgezahlt bekommen oder gepflegt werden.

Smarter erben mit einem Spezialisten für Erbrecht

Durch die vorweggenommene Erbfolge und das Verschenken Ihres Vermögens vor Ihrem Ableben lassen sich enorme steuerliche, finanzielle und persönliche Vorteile erzielen.

Damit diese Vorteile allerdings zum Tragen kommen, bedarf es einer detaillierten, juristischen Ausarbeitung. Als Ihr versierter Rechtsanwalt für Erbrecht, berate und ich betreute ich Sie gerne mit Herz und Verstand, damit Ihre Nachfolgeplanung ein kluger Schachzug wird.

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