Ihre Abfindung bei Aufhebungsvertrag angemessen aushandeln

von Andreas Traub

Juni 22, 2023


Wird ein Arbeitsverhältnis beendet, gibt es verschiedene Möglichkeiten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber, den Arbeitsvertrag aufzulösen. Dies kann aus einer Kündigung des Arbeitnehmers oder des Arbeitgebers bestehen, oder es wird ein Aufhebungsvertrag mit Abfindung geschlossen.

Was Sie als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer über eine Abfindung bei einem Aufhebungsvertrag wissen und beachten sollten, wird im folgenden Artikel genauer erklärt.

Was ist ein Aufhebungsvertrag?

Ein Aufhebungsvertrag ist ein einvernehmliches Abkommen zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, über den sich beide einig sein müssen. In der Regel bietet der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag in schriftlicher Form an und kann im Zuge dessen einige Zugeständnisse, wie z.B. eine Abfindung, anbieten.

Im Vergleich zu einer Einigung in einem Aufhebungsvertrag ist eine Kündigung im Arbeitsrecht eine einseitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses und darf nur unter bestimmten Bedingungen vom Arbeitgeber rechtswirksam ausgesprochen werden. Dennoch bietet es sich in gewissen Situationen an, durch eine Kündigung das Arbeitsverhältnis aufzuheben.

Inhalte eines Aufhebungsvertrags

Neben dem einträchtigen Abkommen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses beinhaltet ein Aufhebungsvertrag folgende Aspekte:

  • die Regelung des Beendigungszeitpunkts
  • die Festlegung der vereinbarten Abfindung
  • die Vereinbarung von eventuellen Freistellungszeiten
  • die Klärung von offenen Urlaubsansprüchen und Überstunden
  • die Regelung von arbeitsrechtlichen Ansprüchen wie z.B. Resturlaub oder Zeugnisausstellung
  • Regelung zur Rückgabe von Firmeneigentum
  • den Verzicht auf Kündigungsschutzklagen und Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis

Warum bietet sich eine Abfindung an?

Da ein Aufhebungsvertrag einvernehmlich geschlossen wird, müssen sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber davon profitieren. Häufig bietet der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag an, um die hohen rechtlichen Hürden einer Kündigung und das Risiko eines langen, teuren Kündigungsprozesses zu umgehen.

Warum bietet sich eine Abfindung an

Um den Arbeitnehmer zu einer Einwilligung zu bewegen, ist der Arbeitgeber oft zu einer Zahlung einer Abfindung bereit. Diese gilt als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes. Ob die Summe der Abfindung angemessen ist, können Sie von einem Rechtsanwalt prüfen und ggf. nachverhandeln lassen.

Vorteile für Sie als Arbeitnehmer

Je nachdem, zu welchen Bedingungen Sie als Arbeitnehmer dem Aufhebungsvertrag zustimmen oder auch nach welchen Voraussetzungen Sie diesen Vertrag aushandeln, können die daraus resultierenden Vorteile unterschiedlich stark ausfallen. Wenn Sie das bestmögliche Ergebnis für sich verhandeln wollen, bietet sich die Unterstützung eines Anwalts für Arbeitsrecht an, der Ihre Chancen prüfen und Ihre Interessen vertreten kann.

Vorteile:

Im Folgenden finden Sie eine Liste möglicher Vorteile, die sich für Sie aus einem Abfindungsvertrag ergeben:

  • Hohe Abfindungssumme und damit finanzielle Sicherheit bis zum Beginn der nächsten Tätigkeit
  • Flexibles Ausscheiden aus dem Unternehmen
  • Bezahlte Freistellung durch den Arbeitgeber
  • Klare Regelungen wie z. B. zum Resturlaub und Überstunden
  • Festlegung der Gestaltung des Arbeitszeugnisses
  • Lebenslauf ohne fristlose Kündigung
  • Vermeidung eines schwierigen Rechtsstreits vor Gericht
Nachteile

Nachteile bei einem Aufhebungsvertrag für den Arbeitnehmer:

  • Kein Widerrufs- oder Rücktrittsrecht
  • Mögliche Schwierigkeiten beim Arbeitslosengeld
  • Verlust des regelmäßigen Einkommens, wenn kein neuer Job in Aussicht ist
  • An Absprachen des Aufhebungsvertrages gebunden, auch wenn diese nicht optimal für Sie sind, daher sollten Sie den Vertrag unbedingt vorher genau prüfen, am besten mit Unterstützung eines Anwalts

Vorteile für Sie als Arbeitgeber

Je nach Ihren Interessen als Arbeitgeber kann sich ein Aufhebungsvertrag mit Abfindung für Sie lohnen und von Vorteil sein. Achten Sie beim Aufsetzen des Vertrags auf wichtige Details und Formulierungen. Da sich dies oftmals als komplex erweist, bietet sich die Unterstützung eines Anwalts an, damit Fehler vermieden werden.

Vorteile:

Im Folgenden finden Sie einige Vorzüge eines Aufhebungsvertrags:

  • Im Aufhebungsvertrag wird festgelegt, dass der Arbeitnehmer auf eine Kündigungsschutzklage verzichtet
  • Kündigungsfristen müssen nicht eingehalten werden
  • Besonderer Kündigungsschutz wird umgangen
  • Es muss kein Grund angegeben werden
  • Betriebsrat muss nicht eingebunden werden
  • Trotz einer Abfindung können Kosteneinsparungen an anderen Stellen vorteilhaft für Sie als Arbeitgeber sein
  • Kein langer, teurer Rechtsstreit vor Gericht
Nachteile

Nachteile für den Arbeitgeber bei einem Aufhebungsvertrag:

  • Zahlung einer Abfindung
  • Risiko einer Klage, z.B. bei Anfechtung oder Unwirksamkeit des Aufhebungsvertrages
  • Evtl. schlechteres Betriebsklima

Anspruch auf Abfindung

Bei einem Aufhebungsvertrag besteht für den Arbeitnehmer kein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung. Da die Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei einem Aufhebungsvertrag jedoch einvernehmlich ist, bietet der Arbeitgeber oftmals eine Abfindung an, damit der Arbeitnehmer den Vertrag unterzeichnet.

Höhe der Abfindung

Über die Abfindungshöhe kann keine allgemeingültige Aussage getroffen werden, da verschiedene individuelle Aspekte berücksichtigt werden müssen, die Abfindungszahlung sollte jedoch angemessen sein.

Häufig nutzen Arbeitgeber für die Höhe der Abfindung eine sogenannte Regelabfindung, die zwischen 0,25 und 1,0 Gehältern pro Beschäftigungsjahr liegen kann. Wenn ein Beschäftigungsjahr angebrochen ist und über 6 Monate verstrichen sind, wird häufig auf das volle Jahr aufgerundet. Man kann auch sagen, dass die Summe der Abfindung bei einem Aufhebungsvertrag höher ausfällt, je aussichtsreicher die Kündigungsschutzklage für den Arbeitnehmer wäre.

Um zu prüfen, ob die angebotene Abfindungshöhe angemessen ist oder ob diese noch verhandelt werden muss, sollten Sie einen Anwalt für Arbeitsrecht zur Unterstützung beauftragen, da er sich mit dem Thema auskennt und auf jahrelange Erfahrungen in Verhandlungen zurückgreifen kann. Zudem müssen folgende Faktoren im Einzelfall überprüft werden, da sie einen Einfluss auf die Abfindungshöhe haben können:

  • Höhe des Interesses des Arbeitgebers an der Beendigung des Arbeitsverhältnisses
  • Stärke des Kündigungsschutzes des Arbeitnehmers
  • Wie schnell der Arbeitnehmer einen neuen Arbeitsplatz findet, mit Berücksichtigung der Faktoren wie Qualifikation, Alter und Lage des Arbeitsmarkts
  • In welcher Branche und Region Sie tätig sind
  • Beschäftigungsdauer des Arbeitnehmers im Unternehmen
  • Verhandlungsgeschick beim Aufhebungsvertrag mit Abfindung

Gründe für eine hohe Abfindung

Bietet der Arbeitgeber im Aufhebungsvertrag dem Arbeitnehmer eine hohe Abfindung an, liegt das oft daran, dass eine Kündigung wahrscheinlich unwirksam wäre. Dies ist bei folgenden Faktoren der Fall:

Betriebsbedingte Kündigung

Hier muss der Arbeitgeber den sozial am wenigsten geschützten Mitarbeitern eine Kündigung aussprechen, wobei oft Fehler unterlaufen. Zudem darf im Unternehmen keine andere Stelle frei sein, für die Sie auch geeignet wären und nur umgeschult werden müssten.

Verhaltensbedingte Kündigung

Bevor Ihnen wegen eines bestimmten Verhaltens gekündigt werden kann, müssen Sie i.d.R. vorher mehrmals abgemahnt worden sein. Ist das nicht oft genug gewesen oder kann er das Verhalten nicht nachweisen, haben Sie vor dem Arbeitsgericht gute Chancen gegen die Kündigung.

Krankheitsbedingte Kündigung

Hier gibt es hohe gesetzliche Hürden für den Arbeitgeber und er hat Ihnen ggf. ein Eingliederungsmanagement anzubieten, bei dem u.a. besprochen wird, wie einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt werden kann. Zudem gibt es keine feste Anzahl an Fehltagen, nach denen eine Kündigung ausgesprochen werden darf. Es ist vielmehr z.B. auf Ihre Gesundheitsprognose abzustellen.

Schwangere, Schwerbehinderte, Eltern in Elternzeit, Betriebsräte

In diesen Fällen ist eine Kündigung noch schwieriger, da zuvor oft eine Behörde der Kündigung zustimmen muss und eine Kündigung nur in absoluten Ausnahmefällen in Betracht kommt.

Können Sie den Aufhebungsvertrag anfechten?

Durch das Unterzeichnen des Aufhebungsvertrags verzichten Sie als Arbeitnehmer auf Ihr Widerrufs- oder Rücktrittsrecht. Daher sollten Sie die Bedingungen Ihres Aufhebungsvertrags unbedingt vorher prüfen und sich ggf. die Unterstützung eines Anwalts sichern.

Dennoch gibt es einige Fälle, in denen der Aufhebungsvertrag angefochten werden kann:

  • Unter Beachtung bestimmter Fristen kann ein Aufhebungsvertrag wegen arglistiger Täuschung angefochten werden
  • Innerhalb gewisser Fristen kann dem Arbeitgeber widerrechtliche Drohung vorgeworfen werden, wenn er Druck auf den Arbeitnehmer zum Unterzeichnen des Aufhebungsvertrags ausübt

Damit eine Anfechtung wegen Drohung vermieden wird, sollte der Aufhebungsvertrag dem Arbeitnehmer über Nacht mit nach Hause gegeben werden und im Fall einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen einer Straftat oder anderem kündigungsrelevanten Sachverhalt, sollte dem Arbeitnehmer so viel Zeit gegeben werden, dass er den Vertrag (theoretisch) von einem Anwalt prüfen lassen kann.

Auswirkung der Abfindung

Wird für Sie eine Abfindung im Aufhebungsvertrag festgelegt, stellen sich danach oftmals die Fragen, welche Verpflichtungen und Rechte damit einhergehen. Über die Fragen nach dem Anspruch auf Arbeitslosengeld, nach etwaigen Abgaben an die Sozialversicherung und die Versteuerung auf die Zahlung einer Abfindung sollten Sie sich im Vorfeld schon Gedanken machen, um zu Ihrem Vorteil abwägen zu können.

Auswirkung der Abfindung

Sind Sie sich bei den einzelnen Themen nicht ganz sicher, wie das in Ihrem individuellen Fall aussieht, können Sie die Expertise eines Anwalts für Arbeitsrecht hinzuziehen, der Ihnen mit seinen Kenntnissen zur Seite steht.

Bekommen Sie noch Arbeitslosengeld?

Um Arbeitslosengeld zu beantragen, müssen Sie sich mindestens 3 Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend melden. Da diese Frist bei einem Aufhebungsvertrag oft nicht eingehalten werden kann, da er meist kurzfristig geschlossen wird, wird die Frist in diesem Fall auf 3 Tage verkürzt.

Bei einer Abfindung im Aufhebungsvertrag besteht das Risiko einer Sperrzeit bezüglich der Auszahlung des Arbeitslosengeldes. Im Normalfall, wenn dem Arbeitnehmer 0,25 bis 0,5 Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr gezahlt werden, sowie z.B. ein wichtiger Grund zum Abschluss eines Aufhebungsvertrages anzunehmen ist und die Kündigungsfrist eingehalten wird, tritt keine Sperrzeit ein.

Folgende Szenarien schließen eine Sperrzeit aus:
  • Abfindung bei Aufhebungsvertrag wegen schwerer Krankheit, da dies als wichtiger Grund anerkannt ist, sollte aber im Einzelfall geprüft werden
  • Wenn der Arbeitsplatz des Arbeitnehmers auch ohne Aufhebungsvertrag abgebaut worden wäre
Folgende Aspekte können zu einer Sperrfrist beim Arbeitslosengeld führen:
  • Wenn Sie als Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis durch einen Aufhebungsvertrag lösen, bevor die reguläre Kündigungsfrist endet, verschiebt sich Ihr Anspruch auf Zahlung des Arbeitslosengeldes nach hinten
  • Arbeitnehmer hat die Arbeitslosigkeit grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht, durch Auflösung des Beschäftigungsverhältnisses oder vertragswidriges Verhalten, ohne wichtigen Grund
  • Arbeitnehmer hätte nach Berücksichtigung aller Umstände Alternativen gehabt
Folgende Voraussetzungen sind nötig, damit Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht weiter geprüft wird:
  • Eine Kündigung wurde seitens des Arbeitgebers in Aussicht gestellt
  • Für eine Kündigung gibt es betriebliche Gründe
  • Kündigungsfristen wurden eingehalten
  • Der Arbeitnehmer war nicht unkündbar

Müssen Sie Abgaben an die Sozialversicherung zahlen?

Grundlegend sind Abfindungen sozialversicherungsfrei. Es gibt jedoch "unechte Abfindungen", unter denen Beträge zu verstehen sind, die nicht als Entschädigung für die Entlassung gedacht sind, sondern noch offene Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis ausgleichen sollen, für die Ausnahmen gelten und für die Sie Sozialbeiträge zahlen müssen.

  • Vergütung der Überstunden
  • Auszahlung offener Lohnforderungen
  • Abgeltung des Resturlaubs

Wenn Sie als Arbeitnehmer nach Verlassen des Unternehmens freiwillig gesetzlich versichert sind, Sie also noch keinen neuen Job haben und das Arbeitslosengeld ruht, dann werden auf die Abfindung Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung erhoben.

Dabei wird der vom Arbeitgeber gezahlte Betrag aufgeteilt in einen „Arbeitsentgeltanteil“, der für den vorzeitigen Wegfall von Arbeitsentgelt entschädigen soll, und einen „sozialen Anteil“, der den Verlust sozialer Besitzstände und damit insbesondere des Arbeitsplatzes berücksichtigt. Für die Beitragsbemessung wird nur der Arbeitsentgeltanteil herangezogen.

Muss die Abfindung versteuert werden?

Grundsätzlich unterliegt die Abfindung bei einem Aufhebungsvertrag der Einkommenssteuer und läuft unter "außergewöhnliche Einkünfte" und muss demnach angemessen versteuert werden.

Da sich durch die Zahlung einer Abfindung das Jahresbruttogehalt teilweise drastisch erhöht und Arbeitnehmer dadurch in den nächsthöheren Steuersatz rutschen, gibt es eine sogenannte "Fünftelregelung", was ein ermäßigter Steuersatz für Abfindungen ist. 

Muss die Abfindung versteuert werden?

Bei der Fünftelregelung wird ein Fünftel der Abfindung dazugezählt. Die darauf entfallende Einkommensteuer wird mit derjenigen verglichen, die auf das zu versteuernde Einkommen ohne Abfindung anfällt. Der fünffache Unterschiedsbetrag aus beiden Beträgen gilt als Einkommensteuer für die Abfindung.

Sie können Rentenansprüche erhöhen

Sind Sie über 50 Jahre alt und kommen Sie theoretisch auf 35 Versicherungsjahre, dann können Sie Ihre Abfindung oder einen Teil davon freiwillig in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen, um die Rentenabschläge auszugleichen, die bei einem vorzeitigen Renteneintritt zu erwarten sind (§187a SGB VI).

Beantragen Sie dazu bei der Rentenversicherung eine Auskunft zum Ausgleich einer Rentenminderung, woraufhin Ihr Arbeitgeber den gewünschten Betrag überweisen kann. Da Einzahlungen des Arbeitgebers aus einer Abfindung zur Hälfte steuerfrei sein können, haben Sie so die Möglichkeit Steuern zu sparen.

Besonderheiten

Ausnahmen oder Besonderheiten, bei denen andere Regelungen gelten oder ein gewisser Spielraum existiert, können Sie im Einzelfall von einem Rechtsanwalt prüfen lassen.

Abfindung im öffentlichen Dienst

Auch bei einer Abfindung in einem Aufhebungsvertrag im öffentlichen Dienst kann keine allgemeingültige Aussage getroffen werden. Wann ein Angestellter Anspruch auf eine Abfindung hat, ist im Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) festgelegt und hängt demnach von den Bedingungen Ihres Vertrags und Ihrer individuellen Situation ab.

Wird ein einvernehmlicher Aufhebungsvertrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geschlossen, so erhalten Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes i.d.R. eine Abfindungshöhe über maximal des Siebenfachen ihres Monatsgehaltes.

Für Sie im Überblick 

Ein Aufhebungsvertrag ist ein einvernehmliches, schriftliches Abkommen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, in dem die Bedingungen zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses geregelt sind.

  • Höhe der Abfindung, die sich aus individuellen Faktoren ergibt und verhandelt werden kann, weshalb sich die Expertise und Erfahrung eines Anwalts anbietet
  • Regelungen bezüglich: Austrittsdatum, Freistellung, Resturlaub, Überstunden, Firmeneigentum
  • Gestaltung des Arbeitszeugnisses wird festgelegt
  • Auf Form und Bedenkzeit des Aufhebungsvertrags sollte geachtet werden

Was Sie bei einer Abfindung durch einen Aufhebungsvertrag noch beachten sollten:

  • Verzögerungen oder Sperrzeit unter bestimmten Umständen beim Arbeitslosengeld
  • Abfindung ist sozialversicherungsfrei, bis auf besondere Ausnahmen
  • Abfindungen müssen versteuert werden: gesonderte Fünftelregelung

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