Erbrecht im Überblick

von Andreas Traub

August 12, 2021


Herr Rechtsanwalt Traub erläutert Ihnen gerne verschiedene Lösungen zur Umsetzung Ihres Anliegens im Erbrecht.
Im Folgenden erhalten Sie einen sehr kurzen Überblick der Tätigkeit eines Anwalts für Erbrecht.
Grundsätzlich kann man in der Beratungspraxis Problemstellungen vor und nach dem Erbfall unterscheiden: 

I.) Vor dem Erbfall

1.) Nachlassplanung

Es gibt vielfältige Gründe die Vermögensnachfolge zu planen. Ihr letzter Wille muss rechtssicher umgesetzt werden. Der Familienfriede oder der Wunsch anderen Personen eine Freude zu bereiten, spielt hierbei häufig eine Rolle.
Das Erbrecht bietet hierzu mit der Erstellung eines Testaments oder dem Abschluss eines Erbvertrages unterschiedliche Möglichkeiten an.
Auch gibt es die Möglichkeit Schenkungen unter Lebenden durchzuführen.

2.) Die gesetzliche Erbfolge

Ist die gesetzliche Erbfolge nicht gewünscht, so kann ein Testament oder Erbvertrag infrage kommen. Die gesetzliche Erbfolge muss daher vor der Regelung des Nachlasses überprüft werden. Vor Erstellung einer letztwilligen Verfügung erbt im Allgemeinen die Familie gem. den gesetzlichen Ordnungen.

3.) Testament und Erbvertrag

Möchte man eine andere Verteilung des Nachlasses erreichen, so muss eine letztwillige Verfügung getroffen werden. Hierzu ist eine Beratung z.B. zur Erstellung eines Testaments durch einen versierten Rechtsanwalt sehr zu empfehlen.

Ein Erbvertrag ist zwingend vor einem Notar zu schließen.
Wichtig sind hier zum einen die gesetzlichen Formvorgaben, zum anderen aber auch das geltende Erbrecht. Sehr wichtig ist es hier z.B. das Pflichtteilsrecht mit einzubeziehen oder sich zu überlegen, ob ein Vermächtnis oder eine Erbeinsetzung gewünscht wird.

II.) Nach dem Erbfall

1.) Nachlassabwicklung

Bei der Abwicklung des Nachlasses kann es durchaus sinnvoll sein einen Anwalt hinzuzuziehen.
Probleme haben die Mandanten z.B. häufig bei Fragestellungen im Erbscheinsrecht, der Auszahlung von Bankguthaben oder der Umschreibung von Immobilien.

2.) Pflichtteilsrecht

Sie können Ihren Pflichtteil einfordern, falls Sie als pflichtteilsberechtigter Erbe (die Ehefrau, die Abkömmlinge in gerade Linie, ggf. die Eltern des Erblassers) von der Erbfolge durch letztwillige Verfügung ausgeschlossen wurden.
Es muss also immer zunächst geprüft werden, ob eine Pflichtteilsberechtigung vorliegt.

Der Pflichtteilsanspruch beträgt immer die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs. Der Pflichtteilsanspruch ist ein Geldanspruch gegen den Erben. Für diesen Anspruch muss die Wertigkeit den Nachlasses überprüft werden. Hierüber gibt es häufig Streitereien. Daher müssen oft Sachverständige zur Bewertung der Nachlassgegenstände hinzugezogen werden.

3.) Erbstreit

Leider gibt es mannigfaltige Gründe für Erbstreitigkeiten. Absolute klassische Problemstellungen sind hier Zweifel an der Testierfähigkeit des Erblassers, Drohung oder Täuschung des Erblassers, Umgang mit Vorausempfängen der Erben zu Lebzeiten, Uneinigkeit der Erben im Rahmen der Auseinandersetzung des Nachlasses, Anfechtung eines Testaments, usw..
Die frühe Einschaltung eines erfahrenen Anwalts kann hier bares Geld wert sein.

4.) Erbengemeinschaft

Die Regeln der Erbengemeinschaft sind stets zu beachten. In vielen Fällen gilt der Grundsatz der mehrheitlichen Entscheidung.
Die Erbengemeinschaft ist immer auf ihre Aufhebung ausgerichtet. Man bezeichnet dies als Aufteilung der Erbengemeinschaft.

Die Aufteilung kann durch einen oder mehrere Erben mit einem Gerichtsverfahren erreicht werden. Jedoch empfiehlt sich eine außergerichtliche, gütliche Lösung zur Vermeidung eines kostspieligen Gerichtsverfahrens. Das Erbrecht sieht hierfür drei Möglichkeiten vor: Die Verteilung des Nachlasses zwischen den Erben, die Erbauseinandersetzung durch Erbteilsübertragung sowie die sogenannte Abschichtung nach gesellschaftsrechtlichen Grundsätzen.

Eine Erbteilungsklage ist vor Gericht einzulegen, falls eine außergerichtliche Einigung nicht möglich ist. Immobilien oder Grundstücke des Nachlasses sollten zuvor durch eine Teilungsversteigerung auseinandergesetzt werden.

Haben Sie Fragen? Hinterlassen Sie ein Kommentar.

Your email address will not be published. Required fields are marked

{"email":"Email address invalid","url":"Website address invalid","required":"Required field missing"}

Wobei kann ich Sie unterstützen?

Ohne professionellen Rechtsbeistand, der das Rechtsgebiet Ihres Anliegens kennt und beherrscht, stehen die Chancen auf Erfolg leider schlecht. Vertrauen Sie auf einen renommierten Profi, der mit Erfahrung, Herz und Verstand bei der Sache ist.